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Bayerischer Kunstgewerbe-Verein [Hrsg.]
Kunst und Handwerk: Zeitschrift für Kunstgewerbe und Kunsthandwerk seit 1851 — 58.1907-1908

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Kleine Nachrichten
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https://doi.org/10.11588/diglit.9043#0046
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Debschitz-Ausstellung. — Kleine Nachrichten.

52. (D.-A.) Frauenschmuck; die seitlichen Stücke von L. Grunert; die mittleren von G. von Schnellenbühel (oben)

und M. Barth (unten). (Wirkt. Größe.)

sein kann; bei "Klaffe I sind die niedersten (f—-fl(%),
bei Klaffe III die höchsten (5—15%) Prozentsätze in
Ansatz gebracht. Die Prozente für die Grundgebühr
schwanken aber auch je nach dein Verkaufspreis des
Werkes und zwar sind sie um so höher, je geringer
der Verkaufspreis des Werkes ist. Bei einem Ver-
kaufspreis z. B. von \—50 AI. sind die Prozente
der I., II. und III. Klasse: s(, f5 und (5%; —
bei einem Verkaufspreis von 50f—fOOO HI.: 6, 8
und (0%; — bei einem Verkaufspreis von 2000 f AI.
an: f, 3 und 5%.

Die wirklich zu zahlenden Gebühren bestehen
aus f. „Vorgebühr" (Vorentwurf und Vor-
anschläge, die dazu dienen, Art, Amfang und Preis
des Auftrages festzulegen); 2. Werkgebühr (Merk-
zeichnungen und Arbeitsmodelle, die der Ausführung
der Arbeit zugrunde liegen); 3. Wiedergebühr
(für die erste bis einschließlich zehnte Wiederholung).
Vor-, Merk- und Wiedergebühr find je mindestens
gleich der Grundgebühr; bei einem Verkaufspreis
von f — 50 AI. ist die Lumme von Vor- und Werk-
gebühr auf mindestens (0 AI. festzufetzen. Der
freien Vereinbarung unterliegt die paufchgebühr;

falls keine dieser Gebühren in Anwendung gebracht
werden kann, tritt eine Zeitgebühr ein, wobei
die aufgewendeten Arbeitsstunden in Anrechnung
kommen; die erste Arbeitsstunde kann bis zu 20 AI.,
jede weitere mit 5 AI. (für Hilfskräfte mit 5 AI.) in
Ansatz gebracht werden.

Die hier kurz skizzierte Gebührenordnung, in
deren Anhang eine Reihe von Beispielen angeführt
ist, wird im Laufe des Winters in den Einzelvereinen
durchberaten und beim nächstjährigen Delegierten-
tag, der voraussichtlich am 5. April in Hannover
tagt, feine endgültige Gestalt bekommen.

n Dresden wird ein neues, großes kunstgewerb-
liches Unternehmen unter der Firma „Raum-
kunst, Vereinigte Werkstätten für Kunst -
gewerbe" noch tm Laufe dieses Jahres eröffnet
werden. Die neue Firma, welche der Fusion der
Firmen Gebrüder Bernhardt, Partmann & Ebert
und G. Ritter fein Entstehen verdankt, errichtet jetzt
durch die Architekten Lchnauder Sc Rohn ein neues
Geschäftshaus. Das neue Unternehmen wird alle
Zweige des Kunstgewerbes unter Mitwirkung nam-
 
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