VERSTEIGERUNGSBESTIMMUNGEN
Die Versteigerungerfolgt gegen sofortige Barzahlung in Schwei-
zer Wâhrung und erst, nachdem diese geregelt ist, werden die
ersteigerten Gegenstànde ausgehândigt. Das Eigentum geht erst
nach erfolgter Bezahlung, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag
an den Kàufer über.
Wird die Zahlung nicht rechtzeitig geleistet, so kônnen die
Versteigerer wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 15% zu ent-
richten.
Das Recht, Nummern des Kataloges zu vereinen oder zu
trennen, sowie solche ausserhalb der Reihenfolge auszubieten,
behalten sich die Versteigerer vor.
Die Kàufer konnen angehalten werden, sich durch einen
Bankausweis zu legitimieren.
Durch die offentliche Besichtigung an den Ausstellungstagen
ist Gelegenheit geboten, sich von dem Zustand der Stücke zu
überzeugen; wir erteilen auch gerne vorher schriftliche Auskunft
darüber. Reklamationen anwesender Kàufer konnen nach er-
folgtem Zuschlag keine Berücksichtigung finden. Reklamationen
auswàrtiger Auftraggeber müssen innerhalb drei Tagen nach
Erhalt der Stücke erfolgen.
Der Versand der gekauften Gegenstànde wird ohne Verzô-
gerung und mit aller Sorgfalt ausgeführt, verschickt jedoch auf
Kosten und Gefahr des Empfângers.
Herr W. S. KUNDIG in Genf und Herr H. SCHUMANN
in Zürich nehmen Auftràge der Interessenten zu den üblichen
Bedingungen entgegen.
AUSSTELLUNGEN
Die alten und franzôsischen Bûcher, sowie ein Teil der
deutschen Bûcher sind vom 14. bis 18. November in GENF,
SALLE KUNDIG, Place du Port 2, zu besichtigen.
Das gesamte Material ist ausgestellt in ZURICH, SAVOY-
HOTEL BAUR-EN-VILLE, von Montag 25. bis Samstag
30. Oktober von 10—12 und 14—18 Uhr.
Die Versteigerungerfolgt gegen sofortige Barzahlung in Schwei-
zer Wâhrung und erst, nachdem diese geregelt ist, werden die
ersteigerten Gegenstànde ausgehândigt. Das Eigentum geht erst
nach erfolgter Bezahlung, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag
an den Kàufer über.
Wird die Zahlung nicht rechtzeitig geleistet, so kônnen die
Versteigerer wahlweise Erfüllung des Kaufvertrages oder
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen.
Auf den Zuschlagspreis ist ein Aufgeld von 15% zu ent-
richten.
Das Recht, Nummern des Kataloges zu vereinen oder zu
trennen, sowie solche ausserhalb der Reihenfolge auszubieten,
behalten sich die Versteigerer vor.
Die Kàufer konnen angehalten werden, sich durch einen
Bankausweis zu legitimieren.
Durch die offentliche Besichtigung an den Ausstellungstagen
ist Gelegenheit geboten, sich von dem Zustand der Stücke zu
überzeugen; wir erteilen auch gerne vorher schriftliche Auskunft
darüber. Reklamationen anwesender Kàufer konnen nach er-
folgtem Zuschlag keine Berücksichtigung finden. Reklamationen
auswàrtiger Auftraggeber müssen innerhalb drei Tagen nach
Erhalt der Stücke erfolgen.
Der Versand der gekauften Gegenstànde wird ohne Verzô-
gerung und mit aller Sorgfalt ausgeführt, verschickt jedoch auf
Kosten und Gefahr des Empfângers.
Herr W. S. KUNDIG in Genf und Herr H. SCHUMANN
in Zürich nehmen Auftràge der Interessenten zu den üblichen
Bedingungen entgegen.
AUSSTELLUNGEN
Die alten und franzôsischen Bûcher, sowie ein Teil der
deutschen Bûcher sind vom 14. bis 18. November in GENF,
SALLE KUNDIG, Place du Port 2, zu besichtigen.
Das gesamte Material ist ausgestellt in ZURICH, SAVOY-
HOTEL BAUR-EN-VILLE, von Montag 25. bis Samstag
30. Oktober von 10—12 und 14—18 Uhr.