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Bund Deutscher Kunsterzieher [Hrsg.]
Kunst und Jugend — 3.1909

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Heft VIII (August 1909)
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Hoßfeld, Max: Denkmalpflege auf dem Lande, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.33469#0134

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Errungenschaft unserer Tage: der Idealismus gewinnt neuen Boden. Das kräftig
Volkstümliche bricht wieder durch und findet Freunde und Beschützer in allen
Schichten der Bevölkerung. Mit der Freude an dem Bodenwüchsigen, an der
intimeren Schönheit der Natur, der Landschaft, an der Volkskunst wächst das
Verlangen, diese zu schützen und sie kommenden Zeiten und Geschlechtern zum
Genüsse wie zur Befruchtung zu erhalten. Kurz, es sind Bestrebungen zutage
getreten, die auf eine Erweiterung des Denkmalbegriffes hinauslaufen und ihren
Ausdruck in dem bezeichnenden Schlagworte ,,Heimatschutz“ gefunden haben.
Die Heimatschutzbestrebungen sind bei ihrem ersten selbständigen Hervor-
treten nicht überall mit offenen Armen aufgenommen worden. Man hielt sie für
uferlos, erblickte in ihnen eine von Ueberschwang und nervöser Empfindsamkeit
eingegebene Regung, belächelte sie als unpraktische Schwärmerei, die ihre Ziele zu
weit stecke. Zugegeben, dass gewisse Uebertreibungen, wie sie dem Neuen, auch
dem kräftigen Neuen niemals fehlen, anfänglich mit unterlaufen sind, der Heimat-
schutz ist doch wohl im Begriffe, zu beweisen, dass jener Geist der Ueberschwänglich-
keit nicht
derseineist,
und dass
seine Be-
strebungen
bei allem
Idealismus,
aus dem sie
erwachsen
sind, durch-
aus auf ge-
sundem und
realem Bo-
den stehen.
Er hat ge-
zeigt^ dass
er nichts anderes ist und sein will als eine Zusammenfassung aller gleichartigen
Bestrebungen, insbesondere nichts anderes als eine Ergänzung und Erweiterung
der Denkmalpflege, als eine Einrichtung zur Unterstützung derselben bei der-
jenigen Arbeit, die zwar immer vorwiegend ihre Sache bleiben wird, bei der sie
jedoch ihrer ganzen Art und Organisation nach naturgemäss Hilfe braucht.
Das ist die Arbeit, die sich einerseits den Schutz und die Pflege der kleineren
und unscheinbareren Denkmäler angelegen sein lässt, die sich anderseits aber auch
auf die Erhaltung des grösseren Rahmens erstreckt, in welchem die Errungen-
schaften der Denkmalpflege erst zur vollen Geltung kommen. So ist der Heimat-
schutz also bemüht, vornehmlich auf demjenigen Arbeitsgebiete zu helfen, für
welches sich der bestimmte Begriff der Denkmalpflege auf dem Lande heraus-
gebildet hat.
Das zur Erörterung stehende Thema wird in den beiden Fragen: Wie steht
es mit der Denkmalpflege auf dem Lande? und Was muss für sie geschehen? zu
gliedern sein.
Ehe auf die Beantwortung dieser Fragen eingegangen wird, erscheint es jedoch
geboten, das Gebiet zu begrenzen. Das „Land“ ist nicht scharf als der Gegensatz
zur „Stadt“ zu nehmen. Grössere Baudenkmäler auf dem Lande, wie Schlösser,
Burgen, Klosteranlagen, Wallfahrtskirchen und dergleichen, sollen ausgeschlossen
sein. In Betracht kommen dagegen Dorfkirchen mit ihrem ganzen Zubehör, also
nicht nur mit ihrem gesamten Ausbau und ihrer Ausstattung, sondern auch mit
ihren Kirchhöfen, ihren Umwehrungen, dem sie umgebenden Baumbestände usw.;
ferner das Pfarrhaus, die Mühle, das Winzerhaus, der Bauernhof und der Gutshot,
also die landwirtschaftlichen Bauten in ihrem ganzen Umfange; aber auch die
Wegekapellen, Stationen und Wegekreuze, die Brücken, Quellfassungen und Grenz-
steine, kurz, alle die Bauten und Baulichkeiten, die weniger geschichtliches und

Abbildung 5.
 
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