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Bund Deutscher Kunsterzieher [Hrsg.]
Kunst und Jugend — 3.1909

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Heft VIII (August 1909)
DOI Artikel:
Lux, Joseph August: Bildwerke in der Kleinbürgerwohnung, [1]
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https://doi.org/10.11588/diglit.33469#0136

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und das Bild der blosse hinzutretende Schmuck, sondern dass die Wand bloss Hintergrund
und das Bild die Beseelung und Belebung der Fläche ist. Der Kunstfreund, der von diesem
Grundsatz ausgeht, wird beim Hängen seiner Bilder nicht leicht einen Missgriff tun. Er
wird die Wand als Hintergrund behandeln und sie daher so anspruchslos halten als immer-
hin möglich. Die beliebten Tapetenblumen können der Bilderwirkung immer nur schädlich
sein. Man wird seine Wände entweder weissen lassen oder in einfachen ruhigen Farben
halten und sich auf die blosse Tonwirkung beschränken, die allerdings ein feines Farben-
gefühl voraussetzt. Und man wird staunen, welche Macht die sparsam verteilten Original-
blätter der Reproduktionskunst auf diesem Hintergrund gewännen können. Sparsam verteilt
und in menschlich abgemessener Höhe müssen sie gehalten sein, denn sie sollen die Wand-
flächen gliedern und mit ihrem Inhalt deutlich zu dem Beschauer sprechen.
Hier wäre es am Platze, auch ein Wort über den Rahmen zu sagen. Der Rahmen
hat die Bedeutung einer Grenze, die die Welt des Bildes von der Umgebung abschliesst.
Er soll das Bild heben und daher selbst einfach und anspruchslos sein. Um das Bild zu
heben, hat man äusser Gold auch sonstige Farben versucht, die gute Wirkung haben, wobei
freilich als Grundsatz zu beachten ist, dass es eine Farbe sei, die im Bilde nicht vorkommt,
und einen komplementären Gegensatz bildet. Der Form nach werden immer die geraden
Leisten am besten sein; vor den verzierten Rahmen, die den schönen Namen „Kunsthändler-
Rahmen“ führen, ist zu warnen. Es wird oft die Frage aufgeworfen, ob man den weissen
Rand an reproduzierten Bildern stehen lassen soll. Bei Radierungen, die den Plattenrand
haben, ist der weisse Rand sicherlich berechtigt, in allen Fällen aber ist er an und für sich
schon ein Rahmen. Man kann sich in diesem Fall begnügen, einen ganz einfachen, schmalen
Holzrahmen herumzulegen, der ganz gut weiss sein kann, ja mau brauchte nur einen schmalen
Streifen Papier um den Glasplattenrand umzukleben, um des vorteilhaftesten Aussehens
gewiss zu sein.
Ich denke hierbei immer zuerst an die kleine Wohnung in den Miethäusern, wo ja
das Kunstelend am grössten ist, und oft mit geringen Mitteln eine gewisse Schönheit erzielt
werden könnte. Grosse Wohnverhältnisse können uns nur vom Standpunkt der Ausstattung
und des Kunstgewerbes interessieren, falls wir durch unsere Arbeit als Gewerbler damit
zu tun haben. Grosse Wohnverhältnisse in Einzelwohnhäusern und Villen, wo dei’ Luxus
für einen ziemlichen Aufwand, wenn auch nicht notwendigerweise für Geschmack — o, im
Gegenteil! — sorgt, kommen für uns zunächst nur in bedauernder Hinsicht in Betracht, da
sie kaum noch, wie in früheren Zeiten, das grosse Wandbild aufweisen, das in Hallen,
Loggien usw. seinen rechten Platz fände, und solche Wände, wenn das Bild etwa nach Art
der alten Gobelins oder mit dem Geiste eines Puvis de Chavannes gemalt wäre, mit der
bezaubernden und ungestörten Harmonie edler Linien und grosser einfacher Farbenklänge
erfüllen müsste. Solche Heimstätten müssten die eigentliche Pflegestätte des grossen Oel-
bildes sein. Für die Durchschnittswohnung muss die Reproduktionskunst in den meisten
Fällen genügen, wenn überhaupt auf Kunst Wert gelegt wird. Wird nach den gegebenen
Anhaltspunkten verfahren, dann kann sich an den Wänden eine ungeahnte Schönheit ent-
falten. Und ferner muss es uns vom Standpunkt des Kunstgewerbes interessieren, dass, um
die Kunstwerke mit grösserer Geschlossenheit zu vereinigen, in manchen Wohnungen in
der Augenhöhe eine Holzverkleidung geführt werden kann, mit regelmässigen, rahmenartigen
Ausschnitten, darin die Kunstblätter hinter Glas stehen und beliebig, je nach dem Inhalt
der Mappe ausgewechselt werden können. Der Kunstfreund ist solcherart stets im Genuss
seiner Sammlung und kann wechseln, so oft es ihm beliebt, von der feinen dekorativen
Wirkung dieser Anordnung ganz zu schweigen. Ob man nun auf die eine oder andere Art
vorgeht, immer werden sich neue und interessante Gestaltungsmöglichkeiten in unseren
modernen Ausstellungen lernen lassen, man wird sich bald auf höherem Niveau diesem Ideal
nahefinden, das schon unseren Grossvätern erstrebenswert schien, man wird nämlich ein ganz
bestimmtes Verhältnis zu dem Bilderbesitz mit einer klaren Absicht zu verbinden wissen.
Das mag für das allgemeine Wissen um diese Dinge genügen.
Für die gewöhnliche Lebenspraxis im Alltag und in der kleinen Mietwohnung, darin
wir auch mit den geringen Mitteln Schönheit betätigen wollen, können uns äusser den obigen
Grundsätzen noch folgende Erfahrungen zur Richtschnur dienen. (Schluss folgt.)

Verein für Zeichen- und Kunst-
unterricht in Elsass-Lothringen.
Vorsitzender: R. Trunk, Strassburg, Inselstr. 15. —
Schriftführer: J. Chr.Knee r. Strassburg, Frankgartenstr. 8
— Kassiererin: Fr In. A. Wolf, Strassburg, Finkmatt-
strasse 13. — Bezirksvorstandsmiiglieder: N. Munscb,
Colmar. — M. S c h m i d , Strassburg. — P. Olinger,
Metz■ Moulins. — Zuschriften an den Vorsitzenden.
Die diesjährige Landesversammlung wird
am Donnerstag den 7. Oktober im Barbara-
saal zu Schlettstadt abgehalten werden.
Das Programm sieht folgende Veranstal-
tungen vor:
a) Vorträge: „Welche Hindernisse und
welche Gefahren stehen der Einführung des

neuzeitlichen Zeichenunterrichts in der Volks-
schule entgegen?“ Referent ist Herr Kreis-
schulinspektor Buzon-Zabern. Ferner: „Ueber-
sicht über die zum Zeichenunterricht nötigen
Lehr- und Lernmittel“. Referent Herr Lehrer
Kalweil-Strassburg.
b) Ausstellung von Schüler-Zeichnungen.
An dieser werden beteiligt sein drei höhere
Schulen und eine Mittelschule der Stadt
Schlettstadt und eine Anzahl Volksschulen des
Kreises, ferner die Taubstummen-Anstalt für
Mädchen zu Strassburg.
Auch eine Ausstellung von Lehr- und Lern-
mitteln des Zeichenunterrichts wird veran-
 
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