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Kunstchronik: Wochenschrift für Kunst und Kunstgewerbe — 3.1868

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Hausen, Theoph.: Der Protest eines Künstlers
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https://doi.org/10.11588/diglit.5183#0040

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Zuriiclnahme ber dcu eingeladeuen Koukurreuteu ursprüuglich
gcmachteu Zusicherung. Nicht ohue Berechtiguug kauu der
Gefertigte auf seiu Projekt als dasjeuige hiudeutcu, welches
iu jedcr Beziehuug verdieut hättc, allen anderu voraugcstellt
zu werdcu.

Weuu auch die Kommission absichtlich es uuterließ, eine
kllustlcrische Rangorduuug aufzustellen, so hal das molivirte
Miiioritlltsvotuui des Hcrrn Tietz nachgewiescii, daß mein
Projekt in Bezug auf Zwcckmäßigkeil, Schönheit und mouu-
mentalc Wiirdc vor allcm unbediugt dcn Borzug verdiene,
daß es das rclativ bcste sei. Uud eiu gewichtigcs Mitglied
der Jury, der rühmlichst betauiUc Herr Professor Schmidt,
hat Hcrrn Köstliu, wclcher vom Jugeuieur- und Architcktcn-
Vereine zur Berfassung emer Schrift iu dieser Sache auf-
gcfordert war, erklärt, er sci ebenso ciitrüstct über den Gang,
dcn dic Muscumssragc uehmc, uud müsse sich seicrtich dagegen
verwahreii, daß rnan aus dem Diajoritätsvotum das Bor-
gehen dcs hohen k. k. Miuistcriums rcchtfertigen kömie, da er
durch sein in der Komuiission abgegebenes Urtheil wiederholt
bestätigt habe, daß die Projckle uach ihrer küustlcrischcu
Volleiiduug in eiuer solchen Raiigordiiung ständcu, nach welcher
mciu Projekt den ersten Platz verdiente. Hiernach war eigeut-
lich nnr ich anfzufordern, Veränderuiigen am Plane zn niachen,
wcun solche gefordert wurdcn, oder eiueu neuen Plan aus-
zuarbeiten, wcnn Lebensfragen meincs Plaues höheren Ortes
uicht beliebt werden solltcn. Wollte das hohe k. k. Ministeriuni
das nicht gelten lassen, so bliebe ihm nichts übrig, als den
Ausspruch der Prüfungs-Kommission als nngcnügend zu
ignorircn und eine intcrnationale Jury von aiicrkaniiten
Kunst-Notabilitäten zu berufen.

Einer solchen Jnry werde ich mich stets mil Bergnügen
nuterwerfcn. Nie wurde die Beurtheiluug einer Konkurrcnz
anders gchalten, als daß man das rclativ beste Projekt be-
zeichnete; und im vorliegendeu Falle war cine andere Rangiruug
etwa nach der Progralilinäßigkcit um so unthiiiilicher, als
das gauze Progranim seiner Mangelhaftigkeit und Unklarheit
wegen gar nichts zu bcdcuten hattc.

Hattc ja doch die Majorität dcr Kvminissivn selbst die
Unhallbarkcit des Programms und geradc in Hauptpnnlten
ausgesprochen, und selbst in deulwichtigstcn Frageu ueue Grund-
sätze aufgestellt. Freilich ließ sie sich dadurch auch verleitens
uach Gutdünken und wie cs ihr zu ihrem Urtheil paßte, die
Plänc bald nach dcm allcn vcrworfcncn Programine, bald
uach der crst sclbst gemachlcn Richtschnur zu bcurtheileu. Auch
wurdcn die Konlürrcnlcn in ihrcr urspriiuglichen Einladuug
aufgefordcrl, selbst Vorschläge zu machen. NichtS dcsto weniger
wird in der k. k. Ministcrial-Zuschrift so vicl Gewichl auf dic
Programinäßigkeit gelegt.

Wegeu der Programmäßigkeit alleiu aber einen Kiinst-
ler vorzuzichen, dagegcn cineu Künstlcr dcßwegen hintan-
zu setzcn, weil er ein nicht haltbar-es Programm bckämpfte,
ist cin um so größcrcr Mißgriff, wcil die LcbcnLfrage dcr
Museums-Anlage überhaupt noch gar nicht eudgültig cut-
schieden ist, wie aus der jüugstcn Broschürc des bei deu Be
rathuugcn vcrhindert gcwcseuen Kommissions-Milglicdcs, des
Herrn Direktors Eitelbcrger, hervorgeht.

UeberdieS, schreibt eiuc Behörde einen Konkurs aus, so
hat sie ja damit schou bekannt, daß sie mil ihrem Programme
uoch nicht das Beste gelcistct hat, und daß sie dcs Rathes
eincs Künstlcrs nicht entbchrcn kaun. Nur wcnn die Behördc
wirklich die erstc künstlcrischc Krast im Landc ist, dauu könute
sie die Einhaltuug ihres Programmes fordcrn und mit
snblimcr Voruehmheit verschmähen, von eincm andcrn Küust-

ler ciucii Rath auzuiiehmen. Und dies bezieht sich auf keinen
Puukt mehr als gerade auf den wichtigstcn in der Architeklur,
anf die architektouische Gesammt-Anlage eines monumeutalen
Baues.

Eiu Programm kaun eine unästhetische Fordernug stelleu,
der Schöuheitssinn des Künstlers wird und muß ein solches
Programm verwerfen.

So gelang es dem Gefertigten, sich bei dem k. k. Arsenal-
bau auszuzcichueu, die von der k. k. Artillcrie-Dircktion gc-
machten Grnndpläue zur Koukurrenz wurden von dcm Gc-
fertigten allsogleich als unpassend ihrer ganzen Auordnung
uach verworfen nnd seine ucue Situatiou angeiiommcn. Sein
Ruf als Architckt war damit gcmacht.

kleberall iu der Kunst ist der Gedanke und das Schön-
heitsgefiihl allein maßgebeud, allcs übrige ist Handwerk.
Auch bci der Museumsfrage trat der Fall cin, daß ich vom
Prvgramme.abwich, indem ich der ganzen Anlage cinen Ge-
danken zu Gruude legte, der sich als ciu Gebot der Acsthetit
erweist. Jch habe mich verpflichtet gehaltcn, meine inncrste
küustlerische klcberzeugung auf Kosten dcs Programmes auS
zusprechen, ich habe es vorgezogen, lieber auf einem lieucn
Wege meiu Bestes hinzugebeu, und damit die Kritik herans-
zufordern, als ein gedaiikcnloser stlachbcter des Programms
;u werdeu. Jch habe die ganze Anlage zu einer Einheit
verbunden, um der Stadt eiu imposantcs Forum für Kunst
und Wissenschaft ;u schafsen.

Endlich sollcn nach der erhaltencn Einladung die abzu-
ändernden Pläne sich nach den von der Prüfuiigskommission
gemachteu Andcutungen richten.

Zst deun diese Äommission berechtigt gewesen, ihre Ansich-
teu als eiu küustlerisches Programm aufziistellcn, da sie übcr
die ästhetischen Gesetze des Baues zu entschcideu rücht vermochte,
— diese Komission, die uur aus weuigen Küustlern, größtcn-
theils aus Nlchtkiinstleru und spezisischen Fachgelehrtcn bestand.
Zch habe mich schristlich erboteu, jede Eiutheiluug, welchc im
Jiincrii gefordert wird, herzustelleu, und mein Plan ist so
einfach, daß dies nicht die geringste Schwierigkeit macht. Be-
züglich aller übrigeu Bedenkeu, welche die Beurtheilungs
kommission gegen mciuen Plan hegte, hat das Kommissions-
Diitglied Architekt Tietz nach seinem eigcnen Ermessen gc
zeigt, wie leicht dicselben zu bescitigen seicn, so daß scin
Votum alleiu hinreicht, meiueu Plan auch bezüglich etwa gc-
wünschter Abänderungen richtig zu beurtheilcn, wozu er auch
uach der Einladung zur BeurlheiluiigS-Äomniission nicht allein
berechtigt, sondern auch verpflichtet war.

Zeder uiibefangene Sachverständige wird diescs kkrtheil
leicht abgeben köunen nnd es für eine uutzlose Verschwendung
an Zeit und Mühe erklärcn, wenu deshalb ein ganzes Pro-
jekt umgearbeitet werden sollte, so lange es sich noch nicht
darum handclt, das betreffende Projekt auszusührcn.

Mit Vergnügen werde ich die Möglichkeit aller ge-
wünschten Abänderuugen mündlich darthuu, behalte mir aber
auch das Recht vor, bei eiuer liunniehr nnvermeidlich gc-
wordeuen nochmaligeu Beurtheiluug der Konkurrenz-Plänc
mit lneinem bereits vorliegenden Plaue zu konkiirriren.

Jch kann nicht nmhiu, mich schließlich nochmals aus das
Minoritätsvotnm Tietz bczüglich der das Wesen des Plaues
durchaus nicht allcrircndeu Abäudcrungcn zu beziehen, da dic-
selben die vom hoheu k. k. Ministeriuni gewünschte Umarbcitung
in sich schlicßcu iind stclle das crgebenstc Ansucheu: Das
hohc k. k. Miuistcrium wollc bei dcm »mstaude, daß die Prü»
fungs- Kommissioli ihrc Aufgabe nicht erfüllle, die sämmt
lichcn Konkurrenzprojekte einer internatioualcn Jury zur Be
 
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