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Kunstgeschichtliche Gesellschaft zu Berlin [Hrsg.]
Kunstchronik und Kunstmarkt: Wochenschrift für Kenner und Sammler — 54.1918/​1919

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Nr. 7
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Mayer, August Liebmann: Vor Kunstreformen im Volksstaat Bayern
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https://doi.org/10.11588/diglit.54677#0149

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Vor Kunftreformen im Volksftaat Bayern. 139
der fortfchrittlichen Jugend, keine nationalen Schranken, Ausheilung (amtlicher
noch nicht ausgeftellter Neuerwerbungen.
4. Kunftfammlungen, Mufeen. Ihre Aufgabe befteht einerfeits darin,
das Belte und Größte und das Eigenartige, das frühere Zeiten und die
eigene Zeit hervorgebracht haben, der Zukunft unverletzt zu bewahren,
andererfeits es für das ganze Volk, das an dem ewigen Aufftreben zur
Schönheit teilnehmen will, nutzbar zu machen. — Eine Revifion der Pläne
für die weitere Ausgeftaltung der ftaatlichen Sammlungen ift fofort herbeizu-
führen. Aufnahme der Kunftfchätze aus dem Befitz der Krone in die Itaat-
lichen Sammlungen. Regelung der wichtigften Ausftellungsfrage in einer
Form, die jedem ernfthaft Schaffenden die Möglichkeit gibt, feine Werke der
Öffentlichkeit zu zeigen.
5. Denkmalpflege. Das als dauernd wertvoll und unerfetzlich Er-
kannte ift mit größter Sorgfalt zu erhalten, dabei darf nicht überängftlich fo
weit gegangen werden, daß fchließlich dem Neuen, das wachfen will, Luft
und Licht genommen wird, auch nicht fo weit, daß durch »Reftaurierung« an
die Stelle des echten Alten ein erlogenes Altes tritt. . .«
In den Arbeitsausfchuß wurden gewählt: als Vertreter der Architektur,
Malerei, Bildhauerei und des Kunftgewerbes die Herren: Benno Becker,
Theodor Fifcher, Hugo v. Habermann, Adolf v. Hildebrand, Eugen Honig,
Karl v. Marr, Richard Riemerfchmid, Edwin Scharff, Julius Scharvogel und
Hermann Urban. Kooptiert wurden die Herren: Dr. Heinz Braune und
Dr. Philipp Maria Halm. Als erfter Verfitzender wurde gewählt Hermann
Urban, als zweiter Richard Riemerfchmid, zum erften Schriftführer Eugen
Honig und zum zweiten Dr, Heinz Braune. Als Vertrauensmänner für
die Vertretung bei der Regierung wurden gewählt: v. Haber-
mann, v. Marr und Riemerfchmid.
Alle Gewählten wurden darauf verpflichtet, daß fie die Förderung künft-
lerifcher Werte im Interefle des Volksganzen, nicht die Unterftützung irgend-
einer künftlerifchen Richtung oder Partei anftreben und daß fie felbftlos der
Sache, nicht dem eigenen Ehrgeiz oder Vorteil dienen wollen. Die Ver-
trauensmänner wurden beauftragt, mit dem Minifterium in Verbindung zu
treten und auf alle Angelegenheiten künftlerifcher Art ausfchlaggebenden Einfluß
zu erftreben. Die Verfammlung erklärte, daß fie den Vertrauensmännern
über die Leitfätze hinaus Vorfchriften nicht mitgeben wolle. Sie erwarte,
daß es ihnen gelingen werde, in den vielfältigen Fragen, die nicht alle voraus-
gefehen werden können, erfolgreich für die Ziele, wie fie die Leitfätze um®
fchreiben, einzutreten. Von Zeit zu Zeit, fobald es erforderlich erfch^int,
haben die Vertrauensmänner dem »Rat der Bildenden. Künftler« Rechenfchaft
über ihre Tätigkeit abzulegen.
 
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