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Kunstgeschichtliche Gesellschaft zu Berlin [Hrsg.]
Kunstchronik und Kunstmarkt: Wochenschrift für Kenner und Sammler — 54.1918/​1919

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Nr. 15
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https://doi.org/10.11588/diglit.54677#0324
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Notizen

314
6. Neben den verfchiedenen Fachhoch-
fchulen fteht als felbfiändige Anfialt, die
für die künfilerifche und kulturelle Aus«
Bildung aller (der Fach« und Kunfi«
fchüler fowohl, wie des gefamten übrigen
Volkes) forgt, die unentgeltliche, wähl«
freie Volkshochfchule, welcher das
wefentliche Interefle und die Haupt«
unterftützung der Regierung zuzuwen«
den ifi, da fie allein, obwohl auf dem
Fachwifien der Univerfität aufbauend,
der Allgemeinheit lebendige und an«
Ichauliche Erkenntnis vermittelt. Nicht
Univerfitätsdozenten, die ihr Fachwifien
bloß popularisieren, Sondern Menfchen
mit ausgefprochen künfilerilcher Fähig-
keit der Veranfchaulichung, die fich durch
kulturelle Leibungen allgemeiner Art
bewährt haben, find als Lehrer zu ver«
wenden.
7. Volksbühne, Kunfihaus und Kunft-
fchule, Kulturfchule und Volkshoch-
fchule find zu einem einheitlichen Kunfi«
und Kulturinfiitut zufammenzufafien.
Der Kunfi« und Kulturrat wird Spiel«
pläne der Dichtung und Mufik, Auf«
fiellungspläne ' der Kunfiwerke, Vor«
lefungs« und Unterrichtspläne entwerfen
und die Berufungen der Spieler, Spre«
eher, Redner, Künftler vorfchlagen.
8« Die Tatfache, daß die echte künfile«
rifche oder wißen fchaftliche Leifiung
durch Bezahlung und Befoldung nicht
aufgewogen wird, die Tatfache ferner,
daß hohes geiftiges Schaffen nicht der
Willkür und dem Zwang geregelter
Arbeit, Sondern den begnadeten Stun«
den freien Schauens entfpringt, legt den
Gedanken nahe, den geifiig Schaffen«
den von dem Lohn« und Arbeitsver«
hältnis der übrigen Tätigen zu ent«
binden: ihm fein Werk und feine
Leifiung nicht abzukaufen, Sondern fie
als ein der Gefamtheit gehörendes Ge«
fchenk zu nehmen für ein M indeftmaß
von ruhiger und Sorgenfreier Exifienz,
das ihm die Gefamtheit dafür gewährt.
Der Ausbau diefes Gedankens läge
dem Kunfi« und Kulturrat ob, wo«
bei der Anfall des Verlags« und Ur«
heberrechtes an den Staat als Gegen«
leifiung für die Staatliche Fürforge zu
erwägen wäre.

Erft wenn diefe Befreiung des Kunfi«
Werkes von materieller Wertung zu
der geforderten Unentgeltlichkeit des
Kunftgenufies hinzukommt, wird das
Problem einer freien geiftigen Volks«
kultur zu löfen fein.
Ausführliche Gutachten werden dartun,
wie ihre Anwendung und Durchführung
für Baden und feine einzelnen Gemein«
wefen zu erfolgen hätte, und wie die all«
mähliche Umbildung der behebenden
Verhältnifie in das geforderte Ideal zu er«
möglichen fei.
Wir fordern zu tätiger Mitarbeit auf
und bitten Zufchriften an die Gefchäftsfielle
Karlsruhe: Stefanienftr. 90 zu richten.
Der Kun ft* und Kidturrat für Baden:
Dr. Richard Benz, Vor fitzen der,- Hans
Thoma, Alfred Mombert, Dr. Ernft Gerh.
Drefel, Dr. Kurt Karl Eberlein, Dr, Emil
Alfred Herrmann, Dr. Hans Kampffmeyer.
ZUR ABWEHR!
Der geplante Raub des Notger«
Evangeliars. Die Fachgenofien, die
in Belgien mit der Aufnahme der Kunfi«
denkmäler betraut waren, haben im all«
gemeinen die weitefigehende Unterfiützung
der belgifchen Behörden gefunden. Selten
blieb fie ganz verfagt. Zuweilen wurde
fie nach Verhandlungen erreicht. Ein
Solcher Fall lag hinfichtlich des Notger«
evangeliars des Lütticher Archäologifchen
Infiitutes vor. Seine Befichtigung war
Herrn Geheimrat Milkau verweigert,
Herrn Geheimrat Goldfchmidt wider«
ftrebend geftattet worden. Seine photo«
graphifche Neuaufnahme fchien um fo not«
wendiger, als die Negative der früheren
Aufnahmen nach Auslage der Beamten
des Infiitutes zerfiört waren. Die Ge«
nehmigung zur Neuaufnahme wurde nach
mühfamen Verhandlungen erlangt. Leider
kam fie, infolge Erkrankung des Photo«
graphen, nicht mehr zufiande. Hierüber
bringt »L'Express, Journal politique et
litteraire«, in Nummer 330 vom 27. No«
vember 1918, einen Bericht, aus dem fol«
gender Auszug hier wiedergegeben fei:
Une histoire de voleurs.
Parmi tant d'histoires de vols, de ra«
 
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