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Kunstgeschichtliche Gesellschaft zu Berlin [Editor]
Kunstchronik und Kunstmarkt: Wochenschrift für Kenner und Sammler — 58.1923 (April-Septembert)

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Nr. 28
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Literatur / [Notizen] / Kunstmarkt
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https://doi.org/10.11588/diglit.39788#0049
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Öffentliche Kunfipflege

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bieten die Gefetze nur eine unzureichende
Handhabe. § 37 des Kunftfchutzgefetzes
befiimmt darüber:
»Die widerrechtlich hergefiellten, ver-
breiteten oder vorgeführten Exemplare
und die zur widerrechtlichen Vervielfäl-
tigung oder Vorführung ausfchließlich be-
ftimmten Vorrichtungen, wie Formen,
Platten, Steine, unterliegen derVernichtung.
Gegenftand der Vernichtung find alle
Exemplare und Vorrichtungen, welche fich
im Eigentume der an der Herfiellung
der Verbreitung, der Vorführung oder
der Schaufiellung Beteiligten fowie der
Erben diefer Perfonen befinden.«
Ferner ifi § 40 des Strafgefetzbuchs
heranzuziehen:
»Gegenfiände, welche durch ein vor-
fätzliches Verbrechen oder Vergehen her-
vorgebracht, oder welche zur Begehung
eines vorfätzlichen Verbrechens oder Ver-
gehens gebraucht oder beftimmt find,
können, l’ofern fie dem Täter oder
einem Teilnehmer gehören, einge®
zogen werden.«
Infolge diefer gefetzlichen Regelung ilt
in den vielen Fällen, wo der nicht mehr
zu ermittelnde Fälfcher unter Nachahmung
der Malerei und Signatur eines Künftlers
ein Original vorzutäufchen fucht, und
die Fälfchung in die Hände eines gut»
gläubigen Erwerbers gelangt ilt, ein
Einfehreiten unmöglich. Denn das Kunft®
fchutzgefetz macht die Einziehung davon
abhängig, daß die Kopie eines Originals
vorliegt, das Strafgefetzbuch, daß die
Fälfchung dem Täter oder einem Teil-
nehmer an der Tat gehört.
ÖFFENTLICHE KUNSTPFLEGE
Die Leitung von Kunltakademien
und Kun figewerbe fdtulen
durch Kunfthifioriker
Vor einiger Zeit machte eine Nachricht
die Runde durch die Prelle, das preußifche
Kultusminifierium habe die Abficht, in Zu®
kunft bei der Befetzung der Direktionen
von Kunltakademien nidit nur, wie bisher,
ausübende Künfiler, fondern Kunfihifiori-
ker heranzuziehen. Diefe Mitteilung wurde
damals mit großem Beifall begrüßt. Jetzt
wird feltfamerweife verbreitet, was die Be-

fetzung der Direktion der Kunfigewerbe-
fchule in Frankfurt a. M. mit Fritz Wiehert
betreffe, die beim preußifdhen Minifierium
für Handel und Gewerbe liegt, fo handle
es fich hier einzig und allein um eine Aus®
nähme, die auf Grund befonderer Wünfche
gemacht worden fei. Das Minifierium für
Handel und Gewerbe denke, prinzipiell
nicht an eine Änderung der befiehenden
Gewohnheit. Wenn wir es auch für ver®
fiändlich halten, daß in den Kreifen der
älteren Künftlerfdiaft noch immer die Mei-
nung befieht, ein bedeutender Künfiler
mülfe auch ein tüchtiger Akademieleiter
fein, fo glauben wir doch, daß eine über
hundertjährige Erfahrung juft das Gegen-
teil bewiefen hat. Wie jene Kunftaus-
fiellungen die befien find, die nicht von
Künfilern gemacht werden, fondern in der
Hand eines unparteiifehen, aber fachlich
gut informierten Nichtkünfilers liegen, fo
wird gewiß auch jene Akademie oder
Kunfigewerbefihuie am befien daran fein,
deren Leiter weder durch eigene künfi®
lerifche Produktion abgelenkt, noch in fei-
ner gerechten Beurteilung der jüngeren
Generation getrübt ilt, der vielmehr die
Kontinuität großer Kunfientwidclungen
überfehen kann und eben jene Zurück-
haltung und Objektivität <auch in der Be-
rufung von Lehrkräften) fein eigen nennt,
die ein bildender Künfiler wohl kaum auf®
zubringen in der Lage ifi, am allerwenigften
ein hervorragender. Wenn es an und für
fich fchon feltfam und unzweckmäßig er®
fcheint, daß eine Kunfigewerbefihuie nidit
dem Kultusminifierium unterlteht, fo dürfte
gerade vorliegender Fall beweifen, wie
dringend notwendig hier eine Remedur
wäre, weil fonfi die befien Abfichten an
Reffortfireitigkeiten wieder einmal zugrunde
gehen. Kuhn
■*
Der Weimarer Bilderverkauf
Weimar. Durch auswärtige PrelTenach®
richten erfi hat man hier erfahren, daß der
frühere Großherzog eine Gruppe wert-
voller Bilder aus feinem Privatbelitz
veräußert hat, und zwar: einen lehren-
den hl. Auguftinus von Perugino, eine
Madonna von Luini und zwei kleine Tafeln
von Hans Memling, die Heiligen Stepha-
 
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