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Kunsthof Drei Adler [Hrsg.]
Verzeichnis von Gemälden, Zeichnungen, Druckgraphik, Skulpturen, Möbeln, Porzellanen, Fayencen, Bronzen, Teppichen, Juwelen aus Privatbesitz: Versteigerung: Freitag, den 10. Dezember 1920 — Frankfurt a. M., 1920

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https://doi.org/10.11588/diglit.31689#0004
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Versteigerungs» Bedingungen

welche die Ersteher von Auktionsgegenständen ausdrücklich anerkennen.

Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt
zur Ausstellung und die Teilnahme an der Auktion gestattet.

Die Versteigerung findet gegen Barzahlung statt. Der Steigerer hat für
den Unterzeichneten ein Aufgeld von 10 °/0 des Steigpreises zu entrichten-

Qebote bis zu Mk, 100.— können mit Mk. 1.—, iiber Mk. 100.— mit
Mk. 5.— mindestens abgegeben werden.

Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Qebot ab-
geben und die Aufforderung zur Abgabe eines höheren Qebots erfolglos bleibt,
entscheidet das Los. (Verordnung vom 10. 7. 02.)

Der Versteigerer behält sich das Recht vor, Nummern zusammenzu-
nehmen, zu trennen oder außer der Reihenfoige des Kataioges zu versteigern,
bezw, auch ausfallen zu lassen.

Dem Auktionator steht das Recht zu, Qemälde etc., welche innerhalb
24 Stunden nach Ablauf der Auktion nicht bezahlt sind, für Rechnung des
Steigerers auf die ihm am geeignetsten erscheinende Art weiter zu verkaufen,
ohne den Schuldner davon zu benachrichtigen. Fiir einen etwaigen Minder-
erlös ist dieser haftbar, während er auf Mehreriös keinen Anspruch hat.

Die Qegenstände gehen beim Zuschlag in Rechnung und Qefahr des
Steigerers über. Die Aufbewahrung bis zur Zahlung und Abnahme geschieht
mit möglichster Sorgfalt, iedoch auf Qefahr des Steigerers. Während der
Dauer der Auktion ist der Auktionator nicht verpflichtet, Rechnung zu erteiien.
oder Ersteigertes, sollte es gleich bezahlt sein, abzugeben.

Alles wird ohne Garantie und in dem Zustande verkauft, in welchem es
sich befindet. Der Katalog ist von Sachverständigen hergestellt, im wesent-
lichen sind die Aufzeichnungen der Vorbesitzer beibehalten, diese werden,
wie alle sonstigen Angaben im Katalog, nicht gewährleistet. Reklamationen
nach erfolgtem Zuschlag werden nicht berücksichtigt, da die Ausstellung Qe-
legenheit zur Prüfung bietet. Die Maße sind in Zentimeter angegeben. Die
erste Zahl bedeutet die Höhe, die zweite und dritte die Breite bezw. die Tiefe.

Aufträge und Qebote werden durch zuverlässige Kommissionäre und die
bekannten Kunsthandlungen des In- und Auslandes gegen die übliche Provi-
sion übernommen und ausgeführt.

Als vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer gilt
Frankfurt a. M.

Für etwaigen, bei unsachgemäßem Anfassen der Qegenstände entstandenen
Schaden ist der Besucher haftbar.

Kunsthof Drei Adler, Alberl Weber k Co.

Versteigerungs- und Ausstellungssäle Frankfurt a. M., Qoetheplatz 5

Teiegramme: Kunsthof Frankfurtmain — Fernspr. Hansa 2984
 
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