BAUKUNST UND 1AGESPRESSE
WOHNUNG SCHWEITZER. BRESLAU. ECKE IM WOHNSALON. ENTW.: GUSTAV GOERKE.
er seine Kräfte einsetzen könnte. Er muß ihn sich kann, von der technischen Seite der Frage wenig
erst suchen. Eingehende Sachkenntnis allein läßt oder nichts versteht.
ihn finden. Und wer berücksicktigt, daß ein Bau- Damit soll keineswegs gesagt sein, daß ein
werk gleichzeitig ein Werk der Kunst und der guter Architekt auch ohne weiteres ein berufener
Technik ist, mit der Maßgabe, daß von Fall zu Fall Kritiker wäre. Durchaus nicht. Es soll nur dar-
entweder die künstlerische oder die technische getan werden, daß der Beurteiler, um der doppelten
Hälfte überwiegt, wird sich der Schlußfolgerung Bestimmung des baulichen Kunstwerkes gerecht
nicht entziehen können, daß der Kritiker diesmal werden zu können, gründliche technische Kenntnisse
nicht nur über künstlerisches Verständnis verfügen, nicht entbehren kann. Da der Durchschnittskritiker
sondern auch eingehende technische Kenntnisse be- auf dem Gebiet der bildenden Künste diese Kennt-
sitzen muß. Der wirkliche Architekt erfüllt aber nisse im allgemeinen nicht besitzt, folgt von selbst,
beide Vorbedingungen: denn sonst wäre er eben daß er zur erschöpfenden Kritik eines Bauwerkes
kein Architekt, er wäre dann Baumeister, Kon- nicht befähigt ist. Vor einem Werk der Baukunst
strukteur, oder wie er sich sonst nennen will. Be- können wir ihn also nicht brauchen, da er im besten
sitzt er außerdem Beobachtungsgabe und Urteils- Falle nur einen Teil der Leistung zu beurteilen ver-
fähigkeit, dann ist er unter sonst gleichen Voraus- mag; wir brauchen hier vielmehr den Fachmann,
Setzungen selbst dem tüchtigsten Kunstkritiker vorausgesetzt, daß er die Eigenschaften eines guten
überlegen, weil dieser, selbst wenn er in allen Kritikers mit seinen Fachkenntnissen vereinigt,
anderen Punkten dieselbe Autorität beanspruchen So einfach dieser Zusammenhang auch ist, der
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WOHNUNG SCHWEITZER. BRESLAU. ECKE IM WOHNSALON. ENTW.: GUSTAV GOERKE.
er seine Kräfte einsetzen könnte. Er muß ihn sich kann, von der technischen Seite der Frage wenig
erst suchen. Eingehende Sachkenntnis allein läßt oder nichts versteht.
ihn finden. Und wer berücksicktigt, daß ein Bau- Damit soll keineswegs gesagt sein, daß ein
werk gleichzeitig ein Werk der Kunst und der guter Architekt auch ohne weiteres ein berufener
Technik ist, mit der Maßgabe, daß von Fall zu Fall Kritiker wäre. Durchaus nicht. Es soll nur dar-
entweder die künstlerische oder die technische getan werden, daß der Beurteiler, um der doppelten
Hälfte überwiegt, wird sich der Schlußfolgerung Bestimmung des baulichen Kunstwerkes gerecht
nicht entziehen können, daß der Kritiker diesmal werden zu können, gründliche technische Kenntnisse
nicht nur über künstlerisches Verständnis verfügen, nicht entbehren kann. Da der Durchschnittskritiker
sondern auch eingehende technische Kenntnisse be- auf dem Gebiet der bildenden Künste diese Kennt-
sitzen muß. Der wirkliche Architekt erfüllt aber nisse im allgemeinen nicht besitzt, folgt von selbst,
beide Vorbedingungen: denn sonst wäre er eben daß er zur erschöpfenden Kritik eines Bauwerkes
kein Architekt, er wäre dann Baumeister, Kon- nicht befähigt ist. Vor einem Werk der Baukunst
strukteur, oder wie er sich sonst nennen will. Be- können wir ihn also nicht brauchen, da er im besten
sitzt er außerdem Beobachtungsgabe und Urteils- Falle nur einen Teil der Leistung zu beurteilen ver-
fähigkeit, dann ist er unter sonst gleichen Voraus- mag; wir brauchen hier vielmehr den Fachmann,
Setzungen selbst dem tüchtigsten Kunstkritiker vorausgesetzt, daß er die Eigenschaften eines guten
überlegen, weil dieser, selbst wenn er in allen Kritikers mit seinen Fachkenntnissen vereinigt,
anderen Punkten dieselbe Autorität beanspruchen So einfach dieser Zusammenhang auch ist, der
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