Wer finanziert die
Hugenberg-
Nach 8 8 wird di« »ffestlidi« «rbeitsdteustpfltcht »»» »i«
. „ „ . ,e»11tch« HUfspolt»et»ie»»pflich« »»aeorvuet, der jeder
mtfche männlichen oder weiblichim Befchlecht» vom 1*. bi» um
SSÖo ' *Sr Lebensjahr. jeder Deutsche männlichen ««schlecht» (für den P»
Witter•£' " idienst) vom 18. bi» zum 45. Leben«,ahr unterliegt Jur Durch.
0"S dieser Maßnahmen sind fosort Gtannnrolle» auszustellen.
Aushebung erfolgt jedoch unabhängig von der Fertigstellung
i^V*Är eiammroll«, durch den «mtsveriäeser.
^ - - da« gesamte »eich«gebtet wir» de»
, auf besten Durchführung die Be-
tzes vom 4. Juni 1851 Anwendung
,cru wir» der «rie,«»uftau» erklärt.
Persönlichen Freiheit. Eingriff« in da« Brief-,
' “ ‘ ' «heimnis. Hausfuchungen und
ing M Eigentums außerhalb
Grenzen sind zulässig.
Ausführung des Belagerungszustandes ist den Lande»-
.-«rünÄ. ^ und nchp mehr al» fünfzig Personen bestehe,.
|.J 7 be»i^,^'*b«rweigerung wird mit dem Tode bestraft. ^
' t>°6 die Laiidesvcrwesrr und llmt»vorsteher den r
a7"eibun? 7_^'darf an Geld. Nahrungsmitte'- m.»'i«ba»nN.n f«
hr^'bunh unb^." ^°ld. Nahrungsmitteln. Be rteb»st°ff«>. V
Mitteln durch Umlagen nach ihrem!r»en JFgfo» «N»w-**
"den "Utfchrrrben und mit bffentlichen Zwangsmitteln betreiben
Wer
sein Geld zum
Äerl. Lok.-Anzeiger trägt!
255
Hugenberg-
Nach 8 8 wird di« »ffestlidi« «rbeitsdteustpfltcht »»» »i«
. „ „ . ,e»11tch« HUfspolt»et»ie»»pflich« »»aeorvuet, der jeder
mtfche männlichen oder weiblichim Befchlecht» vom 1*. bi» um
SSÖo ' *Sr Lebensjahr. jeder Deutsche männlichen ««schlecht» (für den P»
Witter•£' " idienst) vom 18. bi» zum 45. Leben«,ahr unterliegt Jur Durch.
0"S dieser Maßnahmen sind fosort Gtannnrolle» auszustellen.
Aushebung erfolgt jedoch unabhängig von der Fertigstellung
i^V*Är eiammroll«, durch den «mtsveriäeser.
^ - - da« gesamte »eich«gebtet wir» de»
, auf besten Durchführung die Be-
tzes vom 4. Juni 1851 Anwendung
,cru wir» der «rie,«»uftau» erklärt.
Persönlichen Freiheit. Eingriff« in da« Brief-,
' “ ‘ ' «heimnis. Hausfuchungen und
ing M Eigentums außerhalb
Grenzen sind zulässig.
Ausführung des Belagerungszustandes ist den Lande»-
.-«rünÄ. ^ und nchp mehr al» fünfzig Personen bestehe,.
|.J 7 be»i^,^'*b«rweigerung wird mit dem Tode bestraft. ^
' t>°6 die Laiidesvcrwesrr und llmt»vorsteher den r
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Mitteln durch Umlagen nach ihrem!r»en JFgfo» «N»w-**
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Wer
sein Geld zum
Äerl. Lok.-Anzeiger trägt!
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