AUKTIONS-BEDINGUNGEN
Die Versteigerung geschieht in Reichsmark gegen sofortige bare Zahlung in
deutscher Reichswährung. Spätere Zahlung ist nur mit meinem ausdrücklichen
Einverständnis zulässig und bankmäßig zu verzinsen. Bei Verzögerung der
Zahlung hat der Käufer für alle durch die Verzögerung für die Versteigerungs-
firma sich ergebenden etwaigen Schäden, besonders für etwaige Zins- und Kurs-
verluste, aufzukommen.
Auf den Zuschlagspreis sind 15 °/o Aufgeld zu entrichten.
Von den der Versteigerungsfirma unbekannten Käufern können Gebote oder
schriftliche Aufträge nur dann angenommen werden, wenn bis zu Beginn der
Auktion entsprechende Deckung hinterlegt wurde. Persönlich anwesende unbe-
kannte Bieter bitte ich, sich bereits vor der Sitzung bei der Auktionsleitung
zu legitimieren.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits
mit dem Zuschlag auf den Käufer über.
Ich behalte mir das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge des Kata-
loges zu versteigern, Nummern zusammenzunehmen und Nummern zu teilen.
Gesteigert wird um mindestens eine Mark, von hundert Mark aufwärts um
fünf Mark, von fünfhundert Mark aufwärts um mindestens zehn Mark, von
tausend Mark aufwärts um mindestens fünfzig Mark.
Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein
Übergebot abgegeben wird. Die Erteilung des Zuschlages kann der Versteigerer
als Vertreter des Auftraggebers — der Versteigerer ist unmittelbarer Stell-
vertreter des Auftraggebers — sich vorbehalten oder verweigern.
Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen sofort nach der Auktion in Empfang
zu nehmen. Eine Haftung für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann
in keiner Weise übernommen werden. Der Versand erfolgt in jedem Falle auf
Kosten und Gefahr des Käufers.
Wird die Zahlung nicht sofort an den Versteigerer geleistet oder die Abnahme
der zugeschlagenen Sache verweigert, so findet die Übergabe des Gegenstandes
an den Käufer nicht statt. Der Käufer geht vielmehr seiner Rechte an dem
Zuschlag verlustig, und der Gegenstand wird auf seine Kosten noch einmal ver-
steigert. In diesem Falle haftet der Käufer für den Ausfall; dagegen hat er auf
einen Mehrerlös keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht
zugelassen.
Da Gelegenheit geboten ist, sich durch Ansichtssendungen und an den Besich-
tigungstagen von dem Zustand der Stücke und der Richtigkeit der Katalog-
angaben zu überzeugen, können Reklamationen keinerlei Berücksichtigung finden,
Rückgaben gekaufter Gegenstände können nicht gemacht werden.
Aufträge erbitte ich in eingeschriebenem Brief, nötigenfalls telegraphisch. Tele-
graphische Aufträge bitte ich brieflich zu bestätigen. Ich bitte um möglichst
frühzeitige Übersendung der Aufträge, so daß sie spätestens am Vortage der
Versteigerung in meinen Händen sind. Ich bemühe mich, auch später eintreffende
Aufträge richtig auszuführen, übernehme aber keine Garantie.
Anfragen über Auktionsresultate beantworte ich nur meinen Auftraggebern.
Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschließ-
licher Gerichtsstand ist Berlin.
Auslandszahlungen müssen in Devisen oder freier Reichsmark erfolgen. Die
Annahme von Reichsmarknoten als Zahlung eines Ausländers ist gesetzlich
verboten.
HANS W. LANGE • BERLIN W9 • BELLEVUESTRASSE 7
TELEGRAMM-ADRESSE: BUCHKUNST BERLIN - TELEFON: 21 19 25 / 21 19 26
der Universität HeidejJ^wg
Inv. Nr,JOMfJ<<e(9
Die Versteigerung geschieht in Reichsmark gegen sofortige bare Zahlung in
deutscher Reichswährung. Spätere Zahlung ist nur mit meinem ausdrücklichen
Einverständnis zulässig und bankmäßig zu verzinsen. Bei Verzögerung der
Zahlung hat der Käufer für alle durch die Verzögerung für die Versteigerungs-
firma sich ergebenden etwaigen Schäden, besonders für etwaige Zins- und Kurs-
verluste, aufzukommen.
Auf den Zuschlagspreis sind 15 °/o Aufgeld zu entrichten.
Von den der Versteigerungsfirma unbekannten Käufern können Gebote oder
schriftliche Aufträge nur dann angenommen werden, wenn bis zu Beginn der
Auktion entsprechende Deckung hinterlegt wurde. Persönlich anwesende unbe-
kannte Bieter bitte ich, sich bereits vor der Sitzung bei der Auktionsleitung
zu legitimieren.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits
mit dem Zuschlag auf den Käufer über.
Ich behalte mir das Recht vor, Nummern außerhalb der Reihenfolge des Kata-
loges zu versteigern, Nummern zusammenzunehmen und Nummern zu teilen.
Gesteigert wird um mindestens eine Mark, von hundert Mark aufwärts um
fünf Mark, von fünfhundert Mark aufwärts um mindestens zehn Mark, von
tausend Mark aufwärts um mindestens fünfzig Mark.
Der Zuschlag wird erteilt, wenn nach dreimaligem Aufruf eines Gebotes kein
Übergebot abgegeben wird. Die Erteilung des Zuschlages kann der Versteigerer
als Vertreter des Auftraggebers — der Versteigerer ist unmittelbarer Stell-
vertreter des Auftraggebers — sich vorbehalten oder verweigern.
Die Käufer sind gehalten, ihre Erwerbungen sofort nach der Auktion in Empfang
zu nehmen. Eine Haftung für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann
in keiner Weise übernommen werden. Der Versand erfolgt in jedem Falle auf
Kosten und Gefahr des Käufers.
Wird die Zahlung nicht sofort an den Versteigerer geleistet oder die Abnahme
der zugeschlagenen Sache verweigert, so findet die Übergabe des Gegenstandes
an den Käufer nicht statt. Der Käufer geht vielmehr seiner Rechte an dem
Zuschlag verlustig, und der Gegenstand wird auf seine Kosten noch einmal ver-
steigert. In diesem Falle haftet der Käufer für den Ausfall; dagegen hat er auf
einen Mehrerlös keinen Anspruch und wird auch zu einem weiteren Gebot nicht
zugelassen.
Da Gelegenheit geboten ist, sich durch Ansichtssendungen und an den Besich-
tigungstagen von dem Zustand der Stücke und der Richtigkeit der Katalog-
angaben zu überzeugen, können Reklamationen keinerlei Berücksichtigung finden,
Rückgaben gekaufter Gegenstände können nicht gemacht werden.
Aufträge erbitte ich in eingeschriebenem Brief, nötigenfalls telegraphisch. Tele-
graphische Aufträge bitte ich brieflich zu bestätigen. Ich bitte um möglichst
frühzeitige Übersendung der Aufträge, so daß sie spätestens am Vortage der
Versteigerung in meinen Händen sind. Ich bemühe mich, auch später eintreffende
Aufträge richtig auszuführen, übernehme aber keine Garantie.
Anfragen über Auktionsresultate beantworte ich nur meinen Auftraggebern.
Vereinbarter Erfüllungsort für alle Verpflichtungen der Käufer und ausschließ-
licher Gerichtsstand ist Berlin.
Auslandszahlungen müssen in Devisen oder freier Reichsmark erfolgen. Die
Annahme von Reichsmarknoten als Zahlung eines Ausländers ist gesetzlich
verboten.
HANS W. LANGE • BERLIN W9 • BELLEVUESTRASSE 7
TELEGRAMM-ADRESSE: BUCHKUNST BERLIN - TELEFON: 21 19 25 / 21 19 26
der Universität HeidejJ^wg
Inv. Nr,JOMfJ<<e(9