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Schimpf einfach auf mir sitzen lassen?
Morgen stehst Du gewiss schon in allen
Zeitungen als Hobson’s Verschmähte; wie
kann ich mir denn als Senator so etwas
gefallen lassen! Das erschüttert ja meine
Stellung!
Arabella: Armer Edward! Du wirst
Dein Mandat niederlegen müssen.
Lee: Ohne Zweifel. Und warum? Deinet-
wegen! natürlich! wenn eine Frau sich der-
massen schminkt wie Du, dann hat ein Offi-
zier natürlich keine Lust, sie zu küssen.
Sieh Dich nur im Spiegel an, wie Du aus-

siehst mit Deiner verweinten Schminke! Du
bist an allem schuld!
Arabella (inVerzweiflung): Auch das noch!
Lee: Und dass Du nicht wenigstens so-
viel Geistesgegenwart hattest, einfach auf den
Offizier zuzuschreiten, ihn beim Kopf zu
nehmen und tüchtig abzuküssen! Aber nein,
Du musst dastehn wie eine Pute und ver-
säumst den Anschluss. So benimmt sich die
Frau eines Senators! es ist unglaublich!
Arabella: Aber, was soll denn nun
geschehen?
Lee: Das liegt doch sehr nahe; Du bist

kompromittirt und ich lasse mich von Dir
scheiden. Ich kann doch nicht mit einer Frau
weiterleben, die Hobson nicht geküsst hat!
Arabella: Ach, guter Edward, habe doch
Mitleid! ich will an Herrn Hobson schreiben,
ich will den Lieutenant bitten und beschwören,
mich noch nachträglich abzuküssen, damit
ich Deiner wieder würdig werde.
Lee: Gut, thue das. Vielleicht gelingt
es Dir, Deine weibliche Ehre wieder herzu-
stellen. Aber das merke Dir: kommst Du
zum zweiten Mal ungeliebkost nach Hause,
dann sind wir geschiedene Leute! m.


Schnelle Rechtsprechung.
Nach Kürschners Jahrbuch
ist der längste Prozess, der je
geführt wurde, der 300jährige
Waldprozess zwischen der
Gemeinde Burgsinn und der
Familie v. Thüngen im Juni
1889 endgültig zu Gunsten der
ersteren entschieden worden.
Wir erfahren über den Ver-
lauf dieses interessanten
Rechtsstreites aus sicherer
Quelle folgende Einzelheiten:
„Die Gaugemeinde Burgsinn
ärgerte sich schon seit den
Kreuzzügen über die Willkür
der Grafen v. Thüngen, die
2600 ha zur Gemeinde ge-
hörende Waldungen wider-
rechtlich im Besitz genommen
hatten. Im Jahre 1347 riss den
Burgsinnern endlich die schon
gegen Ende des zwölften Jahr-
hunderts fast erschöpfte Geduld
und sie sandten eineDeputation
an Udilo v. Thüngen, mit der
Aufforderung, das geraubte
Land wieder herauszugeben.
Die Deputation brach 1348 auf
und langte 1349 in der Burg
des Grafen an. Auf die Rede
desObmanns, die bisEnde 1350
dauerte, stiess Udilo ein grau-
siges Hohngelächter aus, das
von 1350 bis 1370 schauerlich
in den umstrittenen Waldungen
widerhallte und nach seinem
Tode von seinem Sohne
Wolfram aufgenommen wurde.
Als die Deputation unver
richteter Sache heimkehrte
(1372), beschloss die Gau-
vertretung in zehnjähriger
Sitzung die Erhebung der

Seine Logik.
Sie: Wenn ich gewusst hätte, dass Du mich so oft allein lassen
wirst, hätte ich Dich nicht geheirathet.
Er: Aber dann wärst Du ja noch mehr allein gewesen.

Klage, die indess bei der na-
mentlich durch die Bauern-
kriege hervorgerufenen Un-
sicherheit der Rechtszustände
erst 1495 auf dem Reichstage
zu Worms zur Entscheidung
gelangen sollte. Wegen Er-
krankung mehrerer Reichs-
kammergerichtsräthe konnte die
Streitsache erst 1589 unter der
Herrschaft Rudolf II. anhängig
gemacht werden. — Im Ganzen
wurden 37500 Schriftsätze ge-
wechselt; von denmit derSache
befassten Rechtsgelehrten
starben 337, bevor die Sache in
der Instanz entschieden und die
Kostennote fällig war. Vertagt
wurden gegen 500 Termine, die
stets mindestens drei Monate
dauerten. — Bis zum West-
fälischen Frieden war die Lage
des Rechtsstreits für die Grafen
vonThüngenrechtgünstig,dann
stiegen die Chancen der kla-
genden Gemeinde, die bereits
zur Zeit des zweiten Schle-
sischen Krieges einen Ver-
gleichsvorschlag des damaligen
Grafen v. Thüngen zürückwies.
Im Jahre 1817 erfolgte ein
für die Gemeinde günstiges
Endurtheil. Da die Grafen von
Thüngen jedoch kein Rechts-
mittel unversuchtliessen, wurde
das Urtheil erst im Juni 1889
rechtskräftig. Die obsiegende
Gemeinde hat beantragt, ihr der
Kürze halber spätestens im
Laufe des zwanzigsten Jahr-
hunderts vollstreckbare Ausfer-
tigung desUrtheils zu ertheilen.
Mit dem Einstampfen der
Akten dürfte man bis zum Jahre
2000 fertig werden. a. g.


Die modernen Damenhüte.
„Ah, mein lieber alter Studienfreund Müller! Grüss Dich Gott,
altes Haus. Erlaube, dass ich Dir meine Familie vorstelle — hier —



— wart’ einmal-meine liebe Frau —

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LUSTIGE BLÄTTER.

No. 2.
 
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