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Kunsthaus Lempertz <Köln> [Hrsg.]; Kunsthaus Lempertz [Hrsg.]; M. Lempertz' Antiquariat (P. Hanstein) [Mitarb.]
Math. Lempertz'sche Kunstversteigerung: Katalog der nachgelassenen Gemälde-Sammlung des Herrn J. Bloos in Düsseldorf, früher Apotheker in Brühl: Versteigerung zu Cöln, 15. Februar 1909 und 16. Februar 1909 — Köln, Nr. 107.1909

DOI Seite / Zitierlink:
https://doi.org/10.11588/diglit.17783#0006
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Verkaufsordnung.

Montag den 15. Februar 1909, nachmittags 3 Uhr:

Nr. 1—100: Gemälde.

Dienstag den 16. Februar 1909, von morgens 10 Uhr

und nachmittags 3 Uhr an:
Nr. 101 bis Schluss: Gemälde, Aquarelle und Zeichnungen.

Bedingungen.

Die Gemälde Sammlung ist in meinem Auktionslokale in Colli, Domhof Nr. 8 zur Be-
sichtigung ausgestellt: Freitag den 12. und Samstag den 13. Februar von morgens 9 Uhr
bis nachmittags 5 Uhr und Sonntag den 14. Februar von morgens 9 Uhr bis mittags 2 Uhr.

Nur den mit Eintrittskarten oder Katalogen versehenen Personen ist die Besichtigung
der Gemälde und die Beiwohnung der Versteigerung gestattet. Den Besuchern wird bei
der Besichtigung und Untersuchung der Gemälde die höchstmögliche Vorsicht empfohlen,
damit keins durch Ungeschicklichkeit, Reiben u. dgl. beschädigt wird. Jeder hat den auf
diese Weise angerichteten Schaden zu ersetzen.

Der Verkauf geschieht gegen bare Zahlung. Ausser dem Steigpreise hat der
Ansteigerer das gewöhnliche Aufgeld von zehn Prozent pro Nummer zu entrichten. Die
Zahlung des Steigpreises einschliesslich des Aufgeldes ist an Peter Hanstein, Inhaber der
Firma Math. Lempertz, Buchhandlung und Antiquariat, zu leisten, andernfalls behält sich
der Leiter der Auktion das Recht vor, die angesteigerten, nicht in Empfang genommenen
Gemälde auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers wieder zu versteigern.

Die Gemälde werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich befinden.
Da der Ansteigerer durch sein blosses Anbieten bekundet, dass er die Gemälde genau
kennt, so können nach geschehenem Zuschlage keinerlei Reklamationen berücksichtigt werden.

Der Leiter der Auktion behält sich das Recht vor, Nummern ausser der Reihenfolge zu
verkaufen, zusammenzustellen oder zu teilen. Sollte durch einen Zuschlag bei erfolgtem
Doppelgebote sich ein Streit entwickeln, so wird augenblicklich der Gegenstand von neuem
ausgerufen, um jedem Teile auf die unparteiischste Weise zu begegnen.

Die Gemälde müssen längstens nach jedem beendigten Ausruf in Empfang ge-
nommen werden; die Aufhebung bis zur Abnahme geschieht auf Gefahr der Ansteigerer.

Vorstände öffentlicher Anstalten sowie Privat-Sammler, die der Versteigerung per-
sönlich nicht beiwohnen können, dürfen sich vertrauensvoll an den Unterzeichneten wenden;
er wird die ihm erteilten Aufträge pünktlich und nach bestem Ermessen im Interesse der
Beteiligten erledigen. Den Aufträgen ist eine Anweisung an ein hiesiges Bankhaus oder
eine bare Einzahlung oder sonstige Gewähr beizufügen. Versendung der erworbenen Ge-
mälde geschieht auf Kosten und Gefahr der Ansteigerer.

Zu den bei mir in Cöln und Bonn stattfindenden Versteigerungen nehme ich Bei-
träge zu massigen Bedingungen entgegen.

Cöln, im Februar 1909.

Peter Hanstein

Inhaber der Firma:

Math. Lempertz' Buchhandlung und Antiquariat

in Cöln und Bonn.

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