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Kunsthaus Lempertz [Editor]
Innen-Einrichtung, Ölgemälde, Teppiche, Gobelin etc. der Villa Kingston in Koblenz-Oberwerth: Versteigerung: in der Villa Kingston, Koblenz-Oberwerth, 1. Dezember 1924 (Katalog Nr. 223) — Köln, 1924

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.20735#0004
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Auktions-Bedingungen.

i. Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur
Ausstellung und Versteigerung gestattet. Bei der Besichtigung wird größte
Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher für einen Schaden, den er etwa
anrichtet, haftbar ist.

2. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Bar-
zahlung in Gold mark, unter fachmännischer Leitung unterzeich-
neter Firma durch einen von dieser beauftragten Notar.

3. Der Ansteigerer hat außer dem Steigpreise ein Aufgeld von
fünfzehn Prozent für unterzeichnete Firma zu entrichten. Bei
verspäteter Zahlung müssen wir die bankmäßige Verzinsung sowie
eine eventuell eintretende Geldentwertung in Anrechnung bringen.

Das Eigentumsrecht geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises,
die Gefahr bereits mit dem Zuschlage auf den Ansteigerer über.

4. Die Gegenstände müssen nach jedem Ausruf in Empfang genommen
werden. Die Auktionsleitung hat das Recht, angesteigerte, aber nicht
abgenommene Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers
anderweitig zu verkaufen.

5. Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner
Weise eine Garantie übernommen werden. Etwaiger Transport der er-
standenen Objekte hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des
Käufers zu erfolgen; die unterzeichnete Firma übernimmt keinerlei
Haftung für etwa entstehende Verluste oder Beschädigungen.

6. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in
welchem sie sich im Augenblick des Zuschlags befinden. Jeder bekundet
durch sein bloßes Bieten, daß er den betr. Gegenstand genau kennt.
Der Katalog ist zwar mit Sorgfalt angefertigt, doch werden seine An-
gaben in keiner Weise gewährleistet. Nach geschehenem Zuschlage
können also Reklamationen durchaus nicht berücksichtigt werden.

7. Die Auktionsleitung hat das Recht, Nummern außerhalb der
Reihenfolge zu verkaufen, zusammenzustellen oder zu teilen. Erfolgt
versehentlich der Zuschlag nach einem Doppelgebot, so wird der betr.
Gegenstand sofort von neuem ausgerufen.

8. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Ver-
bindlichkeiten ist Köln.

9. Die Händler-Vergütung gemäß § 23, Absatz I Nr. 2 des Umsatz-
steuergesetzes kann nur dann gewährt werden, wenn der Händlerschein
für das laufende Kalenderjahr bei Erteilung des ersten Zuschlags im
Original vorgelegt wird.

KUNST-AUKTIONSHAUS MATH. LEMPERTZ

Inhaber: P. Hanstein & Söhne
Fernruf; Anno 1940 KÖLN Neumarkt 3,
 
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