Auktions-Bedingungen.
1. Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Ausstellung und Versteigerung ge-
stattet. Bei der Besichtigung wird größte Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher für einen Schaden, den
er etwa anrichtet, haftbar ist.
2. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung
in Goldmark, unter fachmännischer Leitung unterzeichneter
f irma durch einen von dieser beauftragten Notar.
3. Der Ansteigerer hat außer dem Steigpreise ein Aufgeld
von zwanzig Prozent für unterzeichnete Firma zu entrichten.
Bei verspäteter Zahlung müssen wir die bankmäßige Verzinsung
sowie eine eventuell eintretende Geldentwertung in Anrech-
nung bringen.
Das Eigentumsrecht geht erst mit der Zahlung des Kauf-
preises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlage auf den An-
steigerer über.
4. Die Münzen müssen nach jedem Ausruf in Empfang genommen werden. Die Auktionsleitung hat
das Recht, angesteigerte, aber nicht abgenommene Münzen auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers ander-
weitig zu verkaufen.
5. Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine Garantie übernommen
werden. Etwaiger Versand der erstandenen Objekte hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des
Käufers zu erfolgen; die unterzeichnete Firma übernimmt keinerlei Haftung für etwa entstehende Verluste
oder Beschädigungen.
6. Sämtliche Münzen werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich im Augenblick des Zu-
schlages befinden. Jeder bekundet durch sein bloßes Bieten, daß er den betr. Gegenstand genau kennt.
Der Katalog ist zwar mit Sorgfalt angefertigt, doch werden seine Angaben in keiner Weise gewährleistet.
Nach geschehenem Zuschlage können also Reklamationen durchaus nicht berücksichtigt werden,
7. Die Auktionsleitung hat das Recht, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu verkaufen, zusammen-
zustellen oder zu teilen. Erfolgt versehentlich der Zuschlag nach einem Doppelgebot, so wird die betr.
Nummer sofort von neuem ausgerufen.
8. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Verbindlichkeiten ist Köln,
9. Die Händler-Vergütung gemäß § 23, Absatz I Nr, 2 des Umsatzsteuergesetzes kann nur dann ge-
währt werden, wenn der Händlerschein für das laufende Kalenderjahr bei Erteilung des ersten Zuschlags
im Original vorgelegt wird,
KUNST-AUKTIONSHAUS MATH. LEMPERTZ
Inhaber: E. Hanstein & Söhne
Fernruf: ANNO 1940 KÖLN Neumarkt 3
Gegründet 1846
STAATL MUSEEN
ZU BERLIN
ZENTBÄIBIOUOIHEX
1. Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Ausstellung und Versteigerung ge-
stattet. Bei der Besichtigung wird größte Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher für einen Schaden, den
er etwa anrichtet, haftbar ist.
2. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung
in Goldmark, unter fachmännischer Leitung unterzeichneter
f irma durch einen von dieser beauftragten Notar.
3. Der Ansteigerer hat außer dem Steigpreise ein Aufgeld
von zwanzig Prozent für unterzeichnete Firma zu entrichten.
Bei verspäteter Zahlung müssen wir die bankmäßige Verzinsung
sowie eine eventuell eintretende Geldentwertung in Anrech-
nung bringen.
Das Eigentumsrecht geht erst mit der Zahlung des Kauf-
preises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlage auf den An-
steigerer über.
4. Die Münzen müssen nach jedem Ausruf in Empfang genommen werden. Die Auktionsleitung hat
das Recht, angesteigerte, aber nicht abgenommene Münzen auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers ander-
weitig zu verkaufen.
5. Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine Garantie übernommen
werden. Etwaiger Versand der erstandenen Objekte hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr des
Käufers zu erfolgen; die unterzeichnete Firma übernimmt keinerlei Haftung für etwa entstehende Verluste
oder Beschädigungen.
6. Sämtliche Münzen werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich im Augenblick des Zu-
schlages befinden. Jeder bekundet durch sein bloßes Bieten, daß er den betr. Gegenstand genau kennt.
Der Katalog ist zwar mit Sorgfalt angefertigt, doch werden seine Angaben in keiner Weise gewährleistet.
Nach geschehenem Zuschlage können also Reklamationen durchaus nicht berücksichtigt werden,
7. Die Auktionsleitung hat das Recht, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu verkaufen, zusammen-
zustellen oder zu teilen. Erfolgt versehentlich der Zuschlag nach einem Doppelgebot, so wird die betr.
Nummer sofort von neuem ausgerufen.
8. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Verbindlichkeiten ist Köln,
9. Die Händler-Vergütung gemäß § 23, Absatz I Nr, 2 des Umsatzsteuergesetzes kann nur dann ge-
währt werden, wenn der Händlerschein für das laufende Kalenderjahr bei Erteilung des ersten Zuschlags
im Original vorgelegt wird,
KUNST-AUKTIONSHAUS MATH. LEMPERTZ
Inhaber: E. Hanstein & Söhne
Fernruf: ANNO 1940 KÖLN Neumarkt 3
Gegründet 1846
STAATL MUSEEN
ZU BERLIN
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