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M. Lempertz' Antiquariat (P. Hanstein) [Hrsg.]; Kunsthaus Lempertz [Hrsg.]; M. Lempertz' Antiquariat (P. Hanstein) [Mitarb.]
Math. Lempertz'sche Kunstversteigerung: Ältere orientalische Knüpfteppiche: aus dem Besitz des Herrn Georg Wilhelm Müller, Düsseldorf : Versteigerung: Mittwoch, 23. November 1927 — Köln, Nr. 260.1927

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https://doi.org/10.11588/diglit.30280#0004
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Auktions-Bedingungen.

1. Nur den rnit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Ausstellung und Versteigerung
gestattet. Bei der Besichtigung wird größte Vorsicht empfohlen, da jeder Besucher für einen Schaden,
den er etwa anrichtet, haftbar ist.

2. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark unter fach-
männischer Leitung unterzeichneter Firma durch einen von dieser beauftragten Notar.

3. Der Ansteigerer hat außer dem Steigpreis ein Aufgeld von fünfzehn Prozent für unter-
zeichnete Firma zu entrichten. Bei verspäteter Zahlung müssen wir die bankmäßige Verzinsung in
Anrechnung bringen.

4. Das Eigentumsrecht geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Qefahr bereits mit dem
Zuschlag auf den Ansteigerer über. Die Auktionsleitung hat das Recht, angesteigerte, aber nicht
abgenommene Teppiche auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers anderweitig zu verkaufen.

5. Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine Garantie übernommen
werden. Etwaiger Transport der erstandenen Objekte hat ausschließlich auf Kosten und Gefahr
des Käufers zu erfolgen; die unterzeichnete Firma übernimmt keinerlei Haftung für etwa ent-
stehende Verluste oder Beschädigungen.

6. Sämtliche Teppiche werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie sich im Augenblick des
Zuschlages befinden. Jeder bekundet durch sein bloßes Bieten, daß er den betr. Gegenstand genau
kennt. Der Katalog ist zwar mit Sorgfalt angefertigt, doch werden seine Angaben in keiner Weise
gewährleistet. Nach geschehenem Zuschlage können also Reklamationen durchaus nicht berücksichtigt
werden.

7. Die Auktionsleitung hat das Recht, Nummern außerhalb der Reihenfolge zu verkaufen. Erfolgt
versehentlich der Zuschlag nach einem Doppelgebot, so wird der betr. Gegenstand sofort von neuem
ausgerufen.

8. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Verbindlichkeiten ist Köln.

Kunstauktionshaus Math. Lempertz.

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