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Kunsthaus Lempertz <Köln> [Hrsg.]; Kunsthaus Lempertz [Hrsg.]; M. Lempertz' Antiquariat (P. Hanstein) [Mitarb.]
Math. Lempertz'sche Kunstversteigerung: Gemälde alter Meister: vorzüglich Niederländer des 17. Jahrhunderts aus deutschem und ausländischem Besitz ; Versteigerung: 1. Dezember 1927 — Köln, Nr. 261.1927

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https://doi.org/10.11588/diglit.17951#0005
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Auktions-Bedingungen.

1. Nur den mit Katalogen versehenen Personen ist der Zutritt zur Ausstellung
und Versteigerung gestattet. Bei der Besichtigung wird größte Vorsicht empfohlen,
da jeder Besucher für einen Schaden, den er etwa anrichtet, haftbar ist.

2. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Reichs-
mark unter fachmännischer Leitung unterzeichneter Firma durch einen von dieser
beauftragten Notar.

3. Der Ansteigerer hat außer dem Steigpreis ein Aufgeld von fünfzehn Prozent

für unterzeichnete Firma zu entrichten. Bei verspäteter Zahlung müssen wir die
bankmäßige Verzinsung in Anrechnung bringen.

4. Das Eigentumsrecht geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr
bereits mit dem Zuschlag auf den Ansteigerer über. Die Gegenstände müssen
nach jedem Ausruf in Empfang genommen werden. Die Auktionsleitung hat das
Recht, angesteigerte, aber nicht abgenommene Gegenstände auf Kosten und Gefahr
des Ansteigerers anderweitig zu verkaufen.

5. Für die Aufbewahrung verkaufter Nummern kann in keiner Weise eine
Garantie übernommen werden. Etwaiger Transport der erstandenen Objekte hat
ausschließlich auf Kosten und Gefahr des Käufers zu erfolgen; die unter-
zeichnete Firma übernimmt keinerlei Haftung für etwa entstehende Verluste
oder Beschädigungen.

6. Sämtliche Gegenstände werden in dem Zustande verkauft, in welchem sie
sich im Augenblick des Zuschlages befinden. Jeder bekundet durch sein bloßes
Bieten, daß er den betr. Gegenstand genau kennt. Der Katalog ist zwar mit Sorg-
falt angefertigt, doch werden seine Angaben in keiner Weise gewährleistet.
Nach geschehenem Zuschlage können also Reklamationen durchaus nicht berück-
sichtigt werden.

7. Die Auktionsleitung hat das Recht, Nummern außerhalb der Reihenfolge
zu verkaufen, zusammenzustellen oder zu teilen. Erfolgt versehentlich der Zuschlag
nach einem Doppelgebot, so wird der betreffende Gegenstand sofort von neuem
ausgerufen.

8. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche Verbindlich-
keiten ist Köln.

Kunstauktionshaus Math. Lempertz.
 
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