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Kunsthaus Lempertz <Köln> [Hrsg.]; Kunsthaus Lempertz [Hrsg.]; M. Lempertz' Antiquariat (P. Hanstein) [Mitarb.]
Math. Lempertz'sche Kunstversteigerung: Komplette Zimmer und Einzelmöbel: Beleuchtungskörper, Porzellan, Fayence, Gläser, Kristall, Silberne Bestecke und Gefässe, Arbeiten in Bronze, Kupfer u.a. ; Orient-Teppiche, Gemälde neuzeitlicher Meister, Graphik u.a. ; aus dem Nachlass eines westfälischen Grossindustriellen und aus anderem Privatbesitz ; [Versteigerung: 19. und 20. Dezember 1933] — Köln, Nr. 361.[1933]

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https://doi.org/10.11588/diglit.12572#0004
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Verkaufs-Bedingungen.

Die Versteigerung erfolgt durch Notar Loenartz unter nachfolgenden
Bedingungen:

1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Barzahlung in Reichs-
mark.

2. Der Ansteigerer hat außer dem Steigpreis ein Aufgeld von fünf-
zehn Prozent zu entrichten.

3. Bei verspäteter Zahlung wird die bankmäßige Verzinsung in
Anrechnung gebracht.

4. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die
Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Ansteigerer über. Der Ver-
steiglasser hat das Recht, angesteigerte, aber nicht abgenommene
Gegenstände auf Kosten und Gefahr des Ansteigerers anderweitig zu
verkaufen. Die Verpflichtung des Ansteigerers zur Zahlung des Kauf-
preises, soweit er den Erlös des freihändigen Verkaufs übersteigt, bleibt
bestehen.

5. Die Gegenstände werden in dem Zustand versteigert, in dem sie
sich zurzeit des Zuschlags befinden. Nach erfolgtem Zuschlag können
Reklamationen keine Berücksichtigung finden. Die Katalogangaben
werden nicht gewährleistet. Erhebliche Beschädigungen sind angegeben,
soweit sie bei der Katalogisierung bemerkt wurden; die Nichtangabe
verbürgt aber keinesfalls das Nichtvorhandensein einer Beschädigung.

6. Der Notar hat das Recht, Gegenstände außerhalb der Reihenfolge
des Katalogs zu verkaufen.

7. Bei Streitigkeiten über das Letztgebot oder, wenn der Zuschlag
versehentlich auf ein Doppelgebot hin erfolgt ist, wird der Gegenstand
nach dem Ermessen des amtierenden Notars von neuem angeboten.

8. Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche
Verbindlichkeiten ist Köln.

Zentralinstitut für Kunstgeschichte
in München [\

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