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Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus <Berlin> [Editor]
Katalog / Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus, Berlin: Kunstsammlung und Wohnungseinrichtung des Herrn E. P.: nebst einigen Beiträgen aus anderem Besitz ; hervorrangendes Alt-Danziger Kunst-Mobiliar, getriebenes Silber, Meissener, Berliner, China Porzellan ... ; Oeffentliche Versteigerung: 22. Januar und folgende Tage — Berlin, Nr. 1250.1901

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https://doi.org/10.11588/diglit.19590#0012
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EDINGUNGEN m

für Rudolph Lepke's Kunst=Auctions=Haus.

1. Die Versteigerung geschieht gegen so-
fortige Zahlung inDeutscher Reichs-
währung. Die Uebernahme erfolgt
sogleich mit dem Zuschlage.

2. Diejenigen Käufer, welche am folgen-
den Tage zu zahlen wünschen, müssen
eine angemessene Summe vor der Ver-
Steigerung deponiren.

3 Die Gegenstände werden in dem Zu-
stande versteigert, in welchem sie
sich befinden, weshalb die Käufer
vor dem Zuschlage auf etwaige Be-
schädigungen, resp.irrthümlicheAn-
gaben im Kataloge achten wollen.

auf-Aufträge für Reflectanten, welche der Auction nicht persönlich
beiwohnen, übernehmen gegen Provision, die bei Oelgemälden, Antiqui-
täten etc. meist mit 5%, bei Kupferstichen und Büchern aber in der
Regel mit 10% berechnet wird, die bekannten Buch- und Kunsthändler und
Commissionäre. Einige der Herren sind stets an den Tagen der öffent-
lichen Besichtigung im Auctions-Local zum Zwecke der Entgegennahme
von Aufträgen anwesend.

urch Fernsprecher können Auctions-Aufträge. Erhöhung oder Er-
mässigung derselben, nicht vermittelt werden, ebensowenig nach der
Auction Auskünfte über erzielte Preise; wohl aber wird bei P>insendung
einer Postkarte mit Rückantwort jede gewünschte Auskunft schnellstens ertheilt
und vor der Auction jede briefliche Anfrage gewissenhaft beantwortet.

An das unterzeichnete Institut gerichtete Kauf-Aufträge werden durch
Vermittlung zuverlässiger und fachkundiger Commissionäre ausgeführt.

RUDOLPH L>EPKES Kunst-Auctions-Haus

BERLIN S.W. Koch-Strasse 28 29.

ERKAUFS-

4. Angegebene Maasse verstehen sich bei
Gemälden ohne Rahmen.

5. Bei Gegenständen, für welche seitens
der Verkäufer Mindestpreise vorge-
schrieben sind, wird für deren Rech-
nung: bis zur Höhe dieser Preise mit-
geboten.

6. Gesteigert wird mindestens umiMark,

über 100 um 5 Mark. Von der Reihen-
folge wird nur ausnahmsweise abge-
wichen.

7. Ein Aufschlag zur Kaufsumme wird
vom Käufer mit 5% erhoben.
 
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