Verkaufsbedingungen
für
Rudolph Lepke’s Kunst-Auetions-Haus.
1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Zahlung in
Deutscher ReiehsTvühriing. Mit dem Zuschlag geht das
Eigenthum auf den Käufer über.
2. Käufer, welche am folgenden Tage zu zahlen wünschen,
müssen eine angemessene Summe vor der Versteigerung
deponiren.
3. Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert,
in welchem sie sich befinden, weshalb die Käufer
vor dem Zuschläge auf etwaige Beschädigungen, resp.
irrthümIiche Angaben im Kataloge achten wollen.
4. Bei Gegenständen, für welche seitens der Verkäufer Mindest-
preise vorgeschrieben sind, wird für deren Rechnung bis
zur Höhe dieser Preise mitgeboten.
5. Gesteigert wird mindestens um 1 Mark, über 100 um
5 Mark. Von der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise
abgewichen.
G. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende
Gegenstand noch einmal ausgeboten.
7. Ein Aufschlag zur Kaufsumme wird vom Käufer mit
5 % erhoben.
Kauf -Aufträge
für Refiectantcn, welche der Auction nicht persönlich bei-
wohnen, übernehmen gegen Provision, die bei Oelgemälden,
Antiquitäten etc. meist mit 5°/ , hei Kupferstichen und Büchern
aber in der Regel mit 10°/° berechnet wird, die be-
kannten Bneb- und Kunsthändler und Com-
missionäre. Einige der Herren sind stets
an den Tagen der öffentlichen Besichtigung
im Auctionslocal zum Zwecke der Entgegen
nähme von Aufträgen anwesend.
Durch Fernsprecher
können Auctionsaufträge, Erhöhung oder Ermässigung der-
selben nicht vermittelt werden, ebensowenig nach der
Auction Auskünfte über erzielte Preise; wohl aber wird
bei Eiusendung einer Postkarte mit Rückantwort jede ge-
wünschte Auskunft schnellstens ertbeilt, und vor der Auction
jede briefliche Anfrage gewissenhaft beantwortet.
An das Unterzeichnete Institut gerichtete Kauf-Aufträge
werden durch Vermittelung zuverlässiger Commissionäre
ausgeführt.
Rudolph £epke’s J<unst-J\uctions-(}{aus.
für
Rudolph Lepke’s Kunst-Auetions-Haus.
1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Zahlung in
Deutscher ReiehsTvühriing. Mit dem Zuschlag geht das
Eigenthum auf den Käufer über.
2. Käufer, welche am folgenden Tage zu zahlen wünschen,
müssen eine angemessene Summe vor der Versteigerung
deponiren.
3. Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert,
in welchem sie sich befinden, weshalb die Käufer
vor dem Zuschläge auf etwaige Beschädigungen, resp.
irrthümIiche Angaben im Kataloge achten wollen.
4. Bei Gegenständen, für welche seitens der Verkäufer Mindest-
preise vorgeschrieben sind, wird für deren Rechnung bis
zur Höhe dieser Preise mitgeboten.
5. Gesteigert wird mindestens um 1 Mark, über 100 um
5 Mark. Von der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise
abgewichen.
G. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende
Gegenstand noch einmal ausgeboten.
7. Ein Aufschlag zur Kaufsumme wird vom Käufer mit
5 % erhoben.
Kauf -Aufträge
für Refiectantcn, welche der Auction nicht persönlich bei-
wohnen, übernehmen gegen Provision, die bei Oelgemälden,
Antiquitäten etc. meist mit 5°/ , hei Kupferstichen und Büchern
aber in der Regel mit 10°/° berechnet wird, die be-
kannten Bneb- und Kunsthändler und Com-
missionäre. Einige der Herren sind stets
an den Tagen der öffentlichen Besichtigung
im Auctionslocal zum Zwecke der Entgegen
nähme von Aufträgen anwesend.
Durch Fernsprecher
können Auctionsaufträge, Erhöhung oder Ermässigung der-
selben nicht vermittelt werden, ebensowenig nach der
Auction Auskünfte über erzielte Preise; wohl aber wird
bei Eiusendung einer Postkarte mit Rückantwort jede ge-
wünschte Auskunft schnellstens ertbeilt, und vor der Auction
jede briefliche Anfrage gewissenhaft beantwortet.
An das Unterzeichnete Institut gerichtete Kauf-Aufträge
werden durch Vermittelung zuverlässiger Commissionäre
ausgeführt.
Rudolph £epke’s J<unst-J\uctions-(}{aus.