Verkaufs-Bedingungen
für
Rudolph Lepke’s Kunst-Auctions-Haus.
1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Zahlung in deutscher
Reichswährung. Besitz und Gefalir gehen mit dem Zuschlag auf
den Käufer über.
2. Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in
welchem sie sich befinden, und kann nach erfolgtem Zu-
schlag keinerlei Reklamation berücksichtigt werden. Die im
Katalog enthaltenen Angaben und Bezeichnungen der zum Verkauf
gestellten Gegenstände werden nicht gewährleistet.
3. Angegebene Maasse verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.
4. Gesteigert wird mindestens um 50 Pfg., über 100 um 1 Mark. Von
der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen.
5. Ein Aufschiag zur Kaufsumme wird vom Käufer mit 6 pCt. erhoben.
6. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegen-
stand noch einmal ausgeboten.
7. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot
abgeben, entscheidet das Loos (Ges. vom 10. Juli 1902).
KauLAufträge
für Reflektanten, welche der Auction nicht persönlich beiwohnen, über-
nehmen gegen Provision, die bei Oelgemälden, Antiquitäten etc. meist
mit 5°/o, bei Kupfersticben und Büchern aber in der Regel mit l0°/o
berechnet wird, die bekannten Buch- und Kunsthändler und Kom-
missionäre. Einige der Herren sind stets an den Tagen der
öffentlichen Besichtigung im Auctionslokal zum Zwecke der Ent-
gegennahme von Aufträgen anwesend.
Durch Fernsprecher
können Auctionsaufträge, Erhöhung oder Ermässigung derselben, nicht
vermittelt werden, ebensowenig nach der Auction Auskünfte über er-
zielte Preise; wohl aber wird bei Einsendung einer Postkarte mit Rück-
antwort jede gewünschte Auskunft schnellstens erteilt und vor der
Auction jede briefliche Anfrage gewissenhaft beantwortet.
An das unterzeichnete Institut gerichtete Kaut'-Anträge werden
durch Vermittlung zuverlässiger nnd fachkundiger Kommissäre ausge-
führt.
Rudoiph Lepke’s Kunst=Auctions=Haus,
Bet’lin SW., Koclistr, 28/29.
Telegramm-Adresse: „Kunstauction Lepke, Berlin".
für
Rudolph Lepke’s Kunst-Auctions-Haus.
1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Zahlung in deutscher
Reichswährung. Besitz und Gefalir gehen mit dem Zuschlag auf
den Käufer über.
2. Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in
welchem sie sich befinden, und kann nach erfolgtem Zu-
schlag keinerlei Reklamation berücksichtigt werden. Die im
Katalog enthaltenen Angaben und Bezeichnungen der zum Verkauf
gestellten Gegenstände werden nicht gewährleistet.
3. Angegebene Maasse verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.
4. Gesteigert wird mindestens um 50 Pfg., über 100 um 1 Mark. Von
der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen.
5. Ein Aufschiag zur Kaufsumme wird vom Käufer mit 6 pCt. erhoben.
6. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegen-
stand noch einmal ausgeboten.
7. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot
abgeben, entscheidet das Loos (Ges. vom 10. Juli 1902).
KauLAufträge
für Reflektanten, welche der Auction nicht persönlich beiwohnen, über-
nehmen gegen Provision, die bei Oelgemälden, Antiquitäten etc. meist
mit 5°/o, bei Kupfersticben und Büchern aber in der Regel mit l0°/o
berechnet wird, die bekannten Buch- und Kunsthändler und Kom-
missionäre. Einige der Herren sind stets an den Tagen der
öffentlichen Besichtigung im Auctionslokal zum Zwecke der Ent-
gegennahme von Aufträgen anwesend.
Durch Fernsprecher
können Auctionsaufträge, Erhöhung oder Ermässigung derselben, nicht
vermittelt werden, ebensowenig nach der Auction Auskünfte über er-
zielte Preise; wohl aber wird bei Einsendung einer Postkarte mit Rück-
antwort jede gewünschte Auskunft schnellstens erteilt und vor der
Auction jede briefliche Anfrage gewissenhaft beantwortet.
An das unterzeichnete Institut gerichtete Kaut'-Anträge werden
durch Vermittlung zuverlässiger nnd fachkundiger Kommissäre ausge-
führt.
Rudoiph Lepke’s Kunst=Auctions=Haus,
Bet’lin SW., Koclistr, 28/29.
Telegramm-Adresse: „Kunstauction Lepke, Berlin".