Verkaufs-Bedingungen.
1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Zahlung in
Deutscher Reichswährung. Das Eigentum geht erst mit der
Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag
auf den Käufer über.
2. Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in
welchem sie sich im Augenblicke des Zuschlages befinden,
und kann nach erfolgtem Zuschlag keinerlei Reklamation
berücksichtigt werden. Die im Katalog enthaltenen Angaben
und Beschreibungen der zum Verkauf gestellten Gegenstände
werden nicht gewährleistet. Erhebliche Beschädigungen sind
angegeben, soweit sie bei der Katalogisierung bemerkt wurden.
Die Nichtangabe verbürgt aber keinesfalls das Nichtvorhanden-
sein einer Beschädigung.
3. Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.
4. Gesteigert wird mindestens um 1 Mk., über 100 Mk. um 5 Mk.
Von der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen.
5. Zur Zuschlagssumme wird ein Aufgeld von 5°/o vom Käufer
erhoben.
6. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende
Gegenstand noch einmal ausgeboten.
7. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe
Gebot abgeben, entscheidet das Los. (Ges. v. 10. Juli 1902.
8. Ausschließlicher Gerichtsstand: Amts- oder Landgericht I, Berlin.
Rudolph Lepke’s Kunst-Auctions-Haus.
Telegr.-Adresse: Kunstauction Lepke Berlin.
MUScUMSBIBLIOTHEK
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1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Zahlung in
Deutscher Reichswährung. Das Eigentum geht erst mit der
Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag
auf den Käufer über.
2. Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in
welchem sie sich im Augenblicke des Zuschlages befinden,
und kann nach erfolgtem Zuschlag keinerlei Reklamation
berücksichtigt werden. Die im Katalog enthaltenen Angaben
und Beschreibungen der zum Verkauf gestellten Gegenstände
werden nicht gewährleistet. Erhebliche Beschädigungen sind
angegeben, soweit sie bei der Katalogisierung bemerkt wurden.
Die Nichtangabe verbürgt aber keinesfalls das Nichtvorhanden-
sein einer Beschädigung.
3. Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.
4. Gesteigert wird mindestens um 1 Mk., über 100 Mk. um 5 Mk.
Von der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen.
5. Zur Zuschlagssumme wird ein Aufgeld von 5°/o vom Käufer
erhoben.
6. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende
Gegenstand noch einmal ausgeboten.
7. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe
Gebot abgeben, entscheidet das Los. (Ges. v. 10. Juli 1902.
8. Ausschließlicher Gerichtsstand: Amts- oder Landgericht I, Berlin.
Rudolph Lepke’s Kunst-Auctions-Haus.
Telegr.-Adresse: Kunstauction Lepke Berlin.
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