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Verkaufs-Bedingungen.

1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Zahlung in Deutscher
Reichswährung. Das Eigentum geht erst nrit der Zahlung des
Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den
Käufer über.

2. Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in welchem
sie sich irn Augenblicke des Zuschlages befinden, und kann nach
erfolgtem Zuschlag keinerlei Reklamation berücksichtigt werden.
Die im Katalog enthaltenen Angaben und Beschreibüngen der
zum Verkauf gestellten Gegenstände werden nicht gewährleistet.
Erhebliche Beschädigungen sind angegeben, soweit sie bei der
Katalogisierung bemerkt wurden. Die Nichtangabe verbürgt
aber keinesfalls das Nichtvorhandensein einer Beschädigung.

3. Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahrnen.

4. Gesteigert wird mindestens um 1 Mk., über 100 Mk. um 5 Mk.
Von der Reihenfolge wird nur ausnalimsweise abgewichen.

5. Zur Zuschlagssumme wird ein AiTfgeld von 5 % vom Käufer
erhoben.

6. Bei Streitigkeiten iiber den Zuschlag wird der betreffende
Gegenstand noch einmal ausgeboten.

7. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe
Gebot abgeben, entscheidet das Los. (Ges. v. 10. Juli 1902.)

8. Ausschließlicher Gerichtsstand: Amts- oder Landgericht I, Berlin.

RudoSph Lepke,s Kunst-Audions-fiaus.

Telegr.-Adresse: Kunstauction Lepke Berlin.
 
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