Universitätsbibliothek HeidelbergUniversitätsbibliothek Heidelberg
Metadaten

Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus <Berlin> [Hrsg.]
Katalog / Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus, Berlin: Gemälde alter Meister: aus Museums- und Privatbesitz ; Kupferstiche, Handzeichnungen, alte Bücher ; Versteigerung: 18. und 19. September 1923 — Berlin, Nr. 1907.1907

DOI Seite / Zitierlink: 
https://doi.org/10.11588/diglit.18026#0004
Überblick
loading ...
Faksimile
0.5
1 cm
facsimile
Vollansicht
OCR-Volltext
Verkaufs-Bedingungen.

1. Die Versteigerung geschieht gegen sofortige Zahlung in deutscher
Reichswährung. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des
Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den
Käufer über.

2. Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in welchem
sie sich im Augenblicke des Zuschlages befinden, und kann nach
erfolgtem Zuschlag keinerlei Reklamation berücksichtigt werden.
Die im Katalog enthaltenen Angaben und Beschreibungen der
zum Verkauf gestellten Gegenstände werden nicht gewährleistet,
insbesondere nicht die Vollständigkeit und Erhaltung einzelner
Bücher und Werke. Erhebliche Beschädigungen sind angegeben,
soweit sie bei der Katalogisierung bemerkt wurden. Die Nicht-
angabe verbürgt aber keinesfalls das Nichtvorhandensein einer
Beschädigung.

3. Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.

4. Von der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen.

5. Zur Zuschlagsumme wird ein Aufgeld von
£0% vom Käufer erhoben.

6. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende
Gegenstand noch einmal ausgeboten.

7. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe
Gebot abgeben, entscheidet das Los. (Ges. v. 10. Juli 1902.)

8. Ausschließlicher Gerichtsstand: Amts- oder Landgericht I, Berlin.

Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus

Telegr.-Adresse: Kunstauction Lepke Berlin W 35

Die Verhältnisse zwingen uns zur striktesten Durchführung der Nr. 1 der
Verkaufsbedingungen, d. h. sämtliche Ankäufe müssen unbedingt und
ausnahmslos am Schlüsse eines jeden Auktionstages bei Vermeidung
von Geldentwertungszuschlägen bezahlt werden. Dies gilt auch für die
Herren Händler und Kommissionäre.
 
Annotationen