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Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus <Berlin> [Hrsg.]
Katalog / Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus, Berlin: Mobiliar, Kunstgewerbe: Salons, Herren-, Wohn-, Speise-, Schlaf-Zimmer, Einzelmöbel, Biedermeier-Zimmer ; Gemälde, dt. u. franz. Bronzen, Kristalle, Porzellane (Figuren, Gruppen und Geschirre), Schmuckstücke, Werke der Kleinkunst, China und Japan ; Blüthner-Stutzflügel u.a.m. ; Versteigerung: 18. bis 20. März 1924 — Berlin, Nr. 1916.1924

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https://doi.org/10.11588/diglit.18028#0002
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Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß nur dann der
Anspruch auf Händlervergütung berücksichtigt werden darf, wenn die
Bescheinigung spätestens bei Erteilung des ersten Zuschlages im Original

vorgelegt wird.

1. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Gold-
mark (4,20 Goldmark = 1 Dollar U. S. A.). Verspätete Zahlungen
sind bankmäßig zu verzinsen und etwaige entstandene Schäden
zu ersetzen.

Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die
Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über, so daß
das Kunst-Auktionshaus für etwaige Beschädigungen, Verluste
oder Verwechslungen nicht verantwortlich ist.

2. Bis zu 100 M. wird um mindestens 1 M., über 100 M. um min-
destens 5 M. gesteigert.

3. Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in welchem
sie sich im Augenblicke des Zuschlages befinden, nach erfolgtem
Zuschlag können keinerlei Reklamationen berücksichtigt werden.
Die im Katalog enthaltenen Angaben und Beschreibungen der
zum Verkauf gestellten Gegenstände werden nicht gewährleistet,
insbesondere nicht die Vollständigkeit und Erhaltung
einzelner Bücher und Werke. Erhebliche Beschädigungen
sind angegeben, soweit sie bei der Katalogisierung bemerkt
wurden. Die Nichtangabe verbürgt aber keinesfalls das Nicht-
vorhandensein einer Beschädigung.

4. Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.

5. Von der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen.

6. Zur Zaschiagsnmme wird ein Aufgeld von
20% vom Käufer erhoben.

7. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende
Gegenstand noch einmal ausgeboten.

8. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe
Gebot abgeben, entscheidet das Los. (Ges. v. 10. Juli 1902.)

9. Ausschließlicher Gerichtsstand: Amts- oder Landgericht I, Berlin.
Der Katalog enthält nur Gegenstände aus fremdem Besit:

Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus

Verkaufs-Bedingungen.

Telegr.-Adresse: Kunstauction Lepke Berlin W 35
 
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