Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß nur dann der Anspruch
auf Händlervergütung berücksichtigt werden darf, wenn die Bescheinigung
spätestens bei Erteilung des ersten Zuschlages im Original vorgelegt wird.
Verkaufs-Bedingungen.
1. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in
Goldmark (4,20 Goldmark = 1 Dollar U. S. A.). Verspätete Zah-
lungen sind bankmäßig zu verzinsen und etwaige entstandene
Schäden zu ersetzen.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die
Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über, so daß
das Kunst-Auktionshaus für etwaige Beschädigungen, Ver-
luste oder Verwechslungen nicht verantwortlich ist.
2. Bis zu 100 M. wird um mindestens 1 M., über 100 M. um min-
destens 5 M. gesteigert.
3. Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in wel-
chem sie sich im Augenblicke des Zuschlages befinden, nach
erfolgtem Zuschlag können keinerlei Reklamationen berück-
sichtigt werden. Die im Katalog enthaltenen Angaben und
Beschreibungen der zum Verkauf gestellten Gegenstände wer-
den nicht gewährleistet, insbesondere nicht die Voll-
ständigkeit und Erhaltung einzelner Bücher und Werke.
Erhebliche Beschädigungen sind angegeben, soweit sie bei der
Katalogisierung bemerkt wurden. Die Nichtangabe verbürgt
aber keinesfalls das Nichtvorhandensein einer Beschädigung.
4. Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Kähmen.
5. Von der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen.
6. Zur Zusehlagsumme wird ein Aufgeld von 30%
vom Käufer erhoben.
7. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende
Gegenstand noch einmal ausgeboten.
8. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe
Gebot abgeben, entscheidet das Los. (Ges. v. 10. Juli 1902.)
9 Ausschließlicher Gerichtsstand:Amts-oder Landgericht I, Berlin.
Der Katalog enthält nur Gegenstände aus fremden Besitn.
Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus
Telegr.-Adresse: Kunstauction Lepke Berlin W 35
auf Händlervergütung berücksichtigt werden darf, wenn die Bescheinigung
spätestens bei Erteilung des ersten Zuschlages im Original vorgelegt wird.
Verkaufs-Bedingungen.
1. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in
Goldmark (4,20 Goldmark = 1 Dollar U. S. A.). Verspätete Zah-
lungen sind bankmäßig zu verzinsen und etwaige entstandene
Schäden zu ersetzen.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die
Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über, so daß
das Kunst-Auktionshaus für etwaige Beschädigungen, Ver-
luste oder Verwechslungen nicht verantwortlich ist.
2. Bis zu 100 M. wird um mindestens 1 M., über 100 M. um min-
destens 5 M. gesteigert.
3. Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in wel-
chem sie sich im Augenblicke des Zuschlages befinden, nach
erfolgtem Zuschlag können keinerlei Reklamationen berück-
sichtigt werden. Die im Katalog enthaltenen Angaben und
Beschreibungen der zum Verkauf gestellten Gegenstände wer-
den nicht gewährleistet, insbesondere nicht die Voll-
ständigkeit und Erhaltung einzelner Bücher und Werke.
Erhebliche Beschädigungen sind angegeben, soweit sie bei der
Katalogisierung bemerkt wurden. Die Nichtangabe verbürgt
aber keinesfalls das Nichtvorhandensein einer Beschädigung.
4. Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Kähmen.
5. Von der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen.
6. Zur Zusehlagsumme wird ein Aufgeld von 30%
vom Käufer erhoben.
7. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende
Gegenstand noch einmal ausgeboten.
8. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe
Gebot abgeben, entscheidet das Los. (Ges. v. 10. Juli 1902.)
9 Ausschließlicher Gerichtsstand:Amts-oder Landgericht I, Berlin.
Der Katalog enthält nur Gegenstände aus fremden Besitn.
Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus
Telegr.-Adresse: Kunstauction Lepke Berlin W 35