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Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus [Hrsg.]
Katalog / Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus, Berlin: Mobiliar, altes und neues Kunstgewerbe, Salons, Herren-, Wohn-, Speise- und Schlafzimmer, Möbel des 18. Jahrhunderts aus einer hiesigen Konkursmasse und aus anderem Besitz: Gemälde, Porzellan (Figuren, Gruppen, Geschirr), Kristall, Bronzen, Textilien, Miniaturen, Zinn, ostasiatische Kleinkunst, Waffen; silbernes Tafelgerät u. Bestecke; orientalische und deutsche Teppiche; Versteigerung: Dienstag, den 30. März bis Donnerstag, den 1. April 1926 — Berlin, Nr. 1954.1926

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https://doi.org/10.11588/diglit.34899#0002
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Verkaufs ^ Bedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Goldmark
(4,20 Goldmark = 1 Dollar U. S. A.). Verspätete Zahlungen sind
bankmäßig zu verzinsen und etwaige entstandene Schäden zu ersetzen.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr
bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über, so daß das Kunst-
Auctions-Haus für etwaige Beschädigungen. Verluste oder Verwechs-
lungen nicht verantwortlich ist.
Erfolgt die Abholung nicht innerhalb 4 Tagen nach Schluß der Ver-
steigerung, so hat das Kunst-Auctions-Haus ohne weiteres das Recht,
dem Käufer auf dessen Kosten und Gefahr die gekauften Gegenstände
zuzusenden oder sie bei sich oder einem Dritten lagern zu lassen, oder
bei ihm passender Gelegenheit zum Meistgebot zu versteigern.
2. Bis zu 100 M. wird um mindestens 1 M., über 100 M. um mindestens
5 M. gesteigert.
3. Die Gegenstände werden in dem Zustande versteigert, in welchem sie
sich im Augenblicke des Zuschlages befinden; nach erfolgtem Zuschlag
können keinerlei Reklamationen berücksichtigt werden. Die im Katalog
enthaltenen Zuschreibungen der zum Verkauf gestellten Gegenstände
werden nicht gewährleistet, auch nicht die Vollständigkeit und Erhaltung
einzelner Bücher und Werke. Erhebliche Beschädigungen sind angegeben,
soweit sie bei der Katalogisierung bemerkt wurden. Die Nichtangabe
verbürgt aber keinesfalls das Nichtvorhandensein einer Beschädigung.
4. Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.
5. Von der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen.
6. Zur Zuschlagsumme wird ein Aufgeld von 10°/o vom Käufer erhoben.
7. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegenstand
noch einmal ausgeboten.
8. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot
abgeben, entscheidet das Los. (Ges. v. 10. Juli 1902.)
9. Der Anspruch auf Händlervergütung darf nach den gesetzlichen Be-
stimmungen nur berücksichtigt werden, wenn die Bescheinigung spätestens
bei Erteilung des ersten Zuschlages im Original vorgelegt wird.
10. Ausschließlicher Gerichtsstand: Amts- oder Landgericht 1, Berlin.
Rudolph Lepke's KunsfiAucfionsiHaus
Telegramm = Adresse: Kunstauction L e p k e Berlin W35
 
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