Verkaufs - Bedingungen
1. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark.
Verspätete Zahlungen sind bankmäßig zu verzinsen und etwaige ent-
standene Schäden zu ersetzen. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung
des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer
über, so daß das Kunst-Auctions-Haus für etwaige Beschädigungen,
Verluste oder Verwechslungen nicht verantwortlich ist.
Erfolgt die Abholung nicht innerhalb 4 Tagen nach Schluß der Ver-
steigerung, so hat das Kunst-Auctions-Haus ohne weiteres das Recht,
dem Käufer auf dessen Kosten und Gefahr die gekauften Gegenstände
zuzusenden oder sie bei sich oder einem Dritten lagern zu lassen, oder
bei ihm passender Gelegenheit zum Meistgebot zu versteigern.
2. Bis zu 100 M. wird um mindestens 1 M., über 100 M. um mindestens
5 M. gesteigert.
3. Die Gegenstände werden so versteigert, wie sie im Augenblick des Zu-
schlages sind. Mängelrügen sind deshalb ausgeschlossen; insbesondere
werden daher auch Katalogzuschreibungen ebensowenig gewährleistet wie
die Vollständigkeit und Erhaltung einzelner Bücher und Werke. Erheb-
liche Beschädigungen sind angegeben, soweit sie bei der Katalogisierung
bemerkt wurden. Die Nichtangabe verbürgt aber keinesfalls das Nicht-
vorhandensein einer Beschädigung.
4. Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.
5. Von der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen.
6. Zur Zuschlagsumme wird ein Aufgeld von 15 % vom Käufer erhoben.
7. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegenstand
noch einmal ausgeboten.
8. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot
abgeben, entscheidet das Los. (Ges. v. 10. Juli 1902.)
9. Ausschließlicher Gerichtsstand: Amts- oder Landgericht I, Berlin.
Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus
T e 1 e g r a m m - A d r e s s e: Kunstauction Lepke Berlin W35
1. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark.
Verspätete Zahlungen sind bankmäßig zu verzinsen und etwaige ent-
standene Schäden zu ersetzen. Das Eigentum geht erst mit der Zahlung
des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer
über, so daß das Kunst-Auctions-Haus für etwaige Beschädigungen,
Verluste oder Verwechslungen nicht verantwortlich ist.
Erfolgt die Abholung nicht innerhalb 4 Tagen nach Schluß der Ver-
steigerung, so hat das Kunst-Auctions-Haus ohne weiteres das Recht,
dem Käufer auf dessen Kosten und Gefahr die gekauften Gegenstände
zuzusenden oder sie bei sich oder einem Dritten lagern zu lassen, oder
bei ihm passender Gelegenheit zum Meistgebot zu versteigern.
2. Bis zu 100 M. wird um mindestens 1 M., über 100 M. um mindestens
5 M. gesteigert.
3. Die Gegenstände werden so versteigert, wie sie im Augenblick des Zu-
schlages sind. Mängelrügen sind deshalb ausgeschlossen; insbesondere
werden daher auch Katalogzuschreibungen ebensowenig gewährleistet wie
die Vollständigkeit und Erhaltung einzelner Bücher und Werke. Erheb-
liche Beschädigungen sind angegeben, soweit sie bei der Katalogisierung
bemerkt wurden. Die Nichtangabe verbürgt aber keinesfalls das Nicht-
vorhandensein einer Beschädigung.
4. Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.
5. Von der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen.
6. Zur Zuschlagsumme wird ein Aufgeld von 15 % vom Käufer erhoben.
7. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegenstand
noch einmal ausgeboten.
8. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot
abgeben, entscheidet das Los. (Ges. v. 10. Juli 1902.)
9. Ausschließlicher Gerichtsstand: Amts- oder Landgericht I, Berlin.
Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus
T e 1 e g r a m m - A d r e s s e: Kunstauction Lepke Berlin W35