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Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus <Berlin> [Hrsg.]
Katalog / Rudolph Lepke's Kunst-Auctions-Haus, Berlin: Mobiliar, neueres Kunstgewerbe, Antiquitäten, Silbergerät: Möbel des 16. bis 20. Jahrhunderts, Schränke,Sitzmöbel, Kleinmöbel, kompl. Zimmer und Einzelmöbel, Bronzen, Miniaturen, Porzellane, Textilien ; Gemälde des 18. Jahrhunderts, I. H. Tischbein, W. Böttner, H. Sperling und andere Meister aus den Besitz Graf Schlieffen-Schlieffenberg und andere Beiträge ; Bibliothek Dr. Alexander de Rivo Csermelyi ; Versteigerung: Dienstag bis Donnerstag, den 6. bis 8. Mai 1930 — Berlin, Nr. 2029.1930

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https://doi.org/10.11588/diglit.5660#0003
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VERKAUFSBEDINGUNGEN

1. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichs-
mark. Verspätete Zahlungen sind bankmäßig zu verzinsen und
etwaige entstandene Schäden zu ersetzen.

Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die
Gefahr bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über, so daß da?
Kunst-Auctions-Haus für etwaige Beschädigungen, Verluste oder
Verwechslungen nicht verantwortlich ist.

Erfolgt die Abholung nicht innerhalb 4 Tagen nach Schluß der
Versteigerung, so hat das Kunst-Auctions-Haus ohne weiteres das
Recht, dem Käufer auf dessen Kosten und Gefahr die gekauften
Gegenstände zuzusenden oder sie bei sich oder einem Dritten
lagern zu lassen, oder bei ihm passender Gelegenheit zum Meist-
gebot zu versteigern.

2. Bis zu 100 M. wird um mindestens 1 M., über 100 M. um mindestens
5 M. gesteigert.

3. Die Gegenstände werden so versteigert, wie sie im Augenblick
des Zuschlages sind. Mängelrügen sind deshalb ausgeschlossen;
insbesondere werden daher auch Katalogzuschreibungen ebenso-
wenig gewährleistet wie die Vollständigkeit und Erhaltung ein-
zelner Bücher und Werke. Erhebliche Beschädigungen sind an-
gegeben, soweit sie bei der Katalogisierung bemerkt werden. Die
Nichtangabe verbürgt aber keinesfalls das Nichtvorhandensein
einer Beschädigung.

4. Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.

5. Von der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen.

6. Zur Zuschlagsumme wird ein Aufgeld von 15% vom Käufer er-
hoben.

7. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegen-
stand noch einmal ausgeboten.

S. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Ge-
bot abgeben, entscheidet das Los. (Ges. v. 10. Juli 1902.)
0. Ausschließlicher Gerichtsstand: Amts- oder Landgericht I, Berlin.

RUDOLPH LEPKE'S KUNST-AUCTIONS-HAUS

TELEGRAMM- ADRESSE: K UN STAU CTI ON LE PK E BERLIN W 35
 
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