VERKAUFSBEDINGUNGEN
1. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark. (Eine
Reichsmark = ,0/i79 Kilo Feingold.) Verspätete Zahlungen sind bankmäßig
zu verzinsen und etwaige entstandene Schäden zu ersetzen. Das Eigentum
geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem
Zuschlag auf den Käufer über, so daß das Kunst-Auctions-Haus für etwaige
Beschädigungen, Verluste oder Verwechslungen nicht verantwortlich ist.
Erfolgt die Abholung nicht innerhalb 4 Tagen nach Schluß der Versteigerung,
so hat das Kunst-Auctions-Haus ohne weiteres das Recht, dem Käufer auf
dessen Kosten und Gefahr die gekauften Gegenstände zuzusenden oder sie
bei sich oder einem Dritten lagern zu lassen, oder bei ihm passender Gelegen-
heit zum Meistgebot zu versteigern.
2. Bis zu 100 RM. wird um mindestens 1 RM., über 100 RM. um mindestens
5 RM. gesteigert.
3. Die Gegenstände werden so versteigert, wie sie im Augenblick des Zuschlages
sind. Mängelrügen sind deshalb ausgeschlossen; insbesondere werden daher
auch Katalogzuschreibungen ebensowenig gewährleistet wie die Vollständig-
keit und Erhaltung einzelner Bücher und Werke. Erhebliche Beschädigungen
sind angegeben, soweit sie bei der Katalogisierung bemerkt wurden. Die
Nichtangabe verbürgt aber keinesfalls das Nichtvorhandensein einer Be-
schädigung.
4. Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.
5. Von der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen.
6. Zur Zuschlagssumme wird ein Aufgeld von 16% vom Käufer erhoben.
7. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegenstand noch
einmal ausgeboten.
8. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben,
entscheidet das Los. (Ges. v. 10. Juli 1902.)
9. Ausschließlicher Gerichtsstand: Amts- oder Landgericht I, Berlin.
RUDOLPH LEPKE'S KUNST-AUCTIONS-HAUS
TELEGRAMM-ADRESSE: KUNSTAUCTION LEPKE BERLIN W 3S
1. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark. (Eine
Reichsmark = ,0/i79 Kilo Feingold.) Verspätete Zahlungen sind bankmäßig
zu verzinsen und etwaige entstandene Schäden zu ersetzen. Das Eigentum
geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr bereits mit dem
Zuschlag auf den Käufer über, so daß das Kunst-Auctions-Haus für etwaige
Beschädigungen, Verluste oder Verwechslungen nicht verantwortlich ist.
Erfolgt die Abholung nicht innerhalb 4 Tagen nach Schluß der Versteigerung,
so hat das Kunst-Auctions-Haus ohne weiteres das Recht, dem Käufer auf
dessen Kosten und Gefahr die gekauften Gegenstände zuzusenden oder sie
bei sich oder einem Dritten lagern zu lassen, oder bei ihm passender Gelegen-
heit zum Meistgebot zu versteigern.
2. Bis zu 100 RM. wird um mindestens 1 RM., über 100 RM. um mindestens
5 RM. gesteigert.
3. Die Gegenstände werden so versteigert, wie sie im Augenblick des Zuschlages
sind. Mängelrügen sind deshalb ausgeschlossen; insbesondere werden daher
auch Katalogzuschreibungen ebensowenig gewährleistet wie die Vollständig-
keit und Erhaltung einzelner Bücher und Werke. Erhebliche Beschädigungen
sind angegeben, soweit sie bei der Katalogisierung bemerkt wurden. Die
Nichtangabe verbürgt aber keinesfalls das Nichtvorhandensein einer Be-
schädigung.
4. Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.
5. Von der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen.
6. Zur Zuschlagssumme wird ein Aufgeld von 16% vom Käufer erhoben.
7. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegenstand noch
einmal ausgeboten.
8. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot abgeben,
entscheidet das Los. (Ges. v. 10. Juli 1902.)
9. Ausschließlicher Gerichtsstand: Amts- oder Landgericht I, Berlin.
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