VERKAUFSBEDINGUNGEN
1. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark.
(Eine Reichsmark = 1l27ao Kilo Feingold.) Verspätete Zahlungen sind
bankmäßig zu verzinsen und etwaige entstandene Schäden zu ersetzen.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr
bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über, so daß das Kunst-
Auctions-Haus für etwaige Beschädigungen, Verluste oder Verwechslungen
nicht verantwortlich ist.
Erfolgt die Abholung nicht innerhalb vier Tagen nach Schluß der Ver-
steigerung, so hat das Kunst-Auctions-Haus ohne weiteres das Recht,
dem Käufer auf dessen Kosten und Gefahr die gekauften Gegenstände
zuzusenden oder sie bei sich oder einem Dritten lagern zu lassen, oder
bei ihm passender Gelegenheit zum Meistgebot zu versteigern.
2. Bis zu 100 RM. wird um mindestens 1 RM., über 100 RM. um mindestens
5 RM. gesteigert.
3. Die Gegenstände werden so versteigert, wie sie im Augenblick des
Zuschlages sind. Mängelrügen sind deshalb ausgeschlossen; insbeson-
dere werden daher auch Katalogzuschreibungen ebensowenig gewähr-
leistet wie die Vollständigkeit und Erhaltung einzelner Bücher und
Werke. Erhebliche Beschädigungen sind angegeben, soweit sie bei der
Katalogisierung bemerkt wurden. Die Nichtangabe verbürgt aber keines-
falls das Nichtvorhandensein einer Beschädigung.
4. Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.
5. Von der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen.
6. Zur Zuschlagsumme wird ein Aufgeld von 15 % vom Käufer erhoben.
7. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegenstand
noch einmal ausgeboten.
8. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot
abgeben, entscheidet das Los. (Ges. v. .10. Juli 1902.)
9. Ausschließlicher Gerichtsstand: Amts- oder Landgericht I, Berlin.
TELEGRAM M-A DRESSE : KUNSTAUCT10N LEPKE BERLIN W 35
Slocitl. Museen
BERLIN
BIBLIOTHEK
1. Die Versteigerung erfolgt gegen sofortige Barzahlung in Reichsmark.
(Eine Reichsmark = 1l27ao Kilo Feingold.) Verspätete Zahlungen sind
bankmäßig zu verzinsen und etwaige entstandene Schäden zu ersetzen.
Das Eigentum geht erst mit der Zahlung des Kaufpreises, die Gefahr
bereits mit dem Zuschlag auf den Käufer über, so daß das Kunst-
Auctions-Haus für etwaige Beschädigungen, Verluste oder Verwechslungen
nicht verantwortlich ist.
Erfolgt die Abholung nicht innerhalb vier Tagen nach Schluß der Ver-
steigerung, so hat das Kunst-Auctions-Haus ohne weiteres das Recht,
dem Käufer auf dessen Kosten und Gefahr die gekauften Gegenstände
zuzusenden oder sie bei sich oder einem Dritten lagern zu lassen, oder
bei ihm passender Gelegenheit zum Meistgebot zu versteigern.
2. Bis zu 100 RM. wird um mindestens 1 RM., über 100 RM. um mindestens
5 RM. gesteigert.
3. Die Gegenstände werden so versteigert, wie sie im Augenblick des
Zuschlages sind. Mängelrügen sind deshalb ausgeschlossen; insbeson-
dere werden daher auch Katalogzuschreibungen ebensowenig gewähr-
leistet wie die Vollständigkeit und Erhaltung einzelner Bücher und
Werke. Erhebliche Beschädigungen sind angegeben, soweit sie bei der
Katalogisierung bemerkt wurden. Die Nichtangabe verbürgt aber keines-
falls das Nichtvorhandensein einer Beschädigung.
4. Angegebene Maße verstehen sich bei Gemälden ohne Rahmen.
5. Von der Reihenfolge wird nur ausnahmsweise abgewichen.
6. Zur Zuschlagsumme wird ein Aufgeld von 15 % vom Käufer erhoben.
7. Bei Streitigkeiten über den Zuschlag wird der betreffende Gegenstand
noch einmal ausgeboten.
8. Wenn zwei oder mehrere Personen zugleich ein und dasselbe Gebot
abgeben, entscheidet das Los. (Ges. v. .10. Juli 1902.)
9. Ausschließlicher Gerichtsstand: Amts- oder Landgericht I, Berlin.
TELEGRAM M-A DRESSE : KUNSTAUCT10N LEPKE BERLIN W 35
Slocitl. Museen
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