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Galler, Alois [Oth.]
Libelli Classici Auxiliares Ad Historiam, Geographiam, Antiquitates, Doctrinam Morum, Et Arithmeticam: Ad Vsum Scholarum Piarum (Pars 7) — Campidonæ: Sumptibus Aloysii Galler, 1772 [VD18 90783751]

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.49162#0147
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'As ch »47
Hieraus entstehet der ungekünstelte und
wahre Begriff des Adels:
" Der Adel sind jene Lenke, die sich durch rechtschaffe-
ne Bildung ihres Geistes und Herzens, folgsam
" durch schöne Kenntnüffe und Tugenden über alle arr-
" dere Hervorthun , und diese zum besten des gemei-
" neu Wesens verwenden.
54.
Dem Adel kleben zwar aus Verordnung
des Landsfürsten gewisse äusserliche Vorzüge,
Rang, und Ehrbezeugung an ; altern sie sind
Belohnungen des «inwendigen Werches, und
setzen die angeführte wesentliche Beschreibung
des Adels voraus.
Beweis. Die Klugheit eines Regenten und der
Staates erfordert ehrwürdige und geschick-
te Leute zu den wichtigsten Diensten; und so
ist es billig sie ansehnlich zu machen, und zu
belohnen, da sie sich dahin geschickt gemacht
haben.
Anmerkung. Dies allein ist der wahre Ursprun-
des Adels; wie wir es auch an den Rö-
mischen Rathsherrn deutlich sehen, die man
in Ansehung ihrer Geschicklichkeit und Ein?
sicht zur Verwaltung gewahlet hat. Ihre Ver-
richtungen übten sie nach ihrer Wurde, und
ihre Wnrde war die Vergeltung ihrer ge-
meinschaftlichen Verrichtungen. Auf diese
Art verdienten sie auch den äusserlichen Vor-
zug , m d die Hochachtung des Volckes, wel-
ches ihnen Ehrerbietung zu erweisen nie unter-
ließ , bis sie von ihrem Berufe abgewichen,
k 2. die
 
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