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Lindau, Martin B.
Lucas Cranach: e. Lebensbild aus d. Zeitalter d. Reformation — Leipzig, 1883

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https://doi.org/10.11588/diglit.22583#0071
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wapxenbrief und Adel.

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spätere Urkunden vom Jahre t551 und 1532, durch welche Johann Frie-
drich der Großmüthige ihn aufs neue m seiner Besotdung als Hofmaler
bestätigtZ auch in diesen wird Cranach schlichtweg „unser lieber getreuer
Lucas Cranach" genannt, aber abgesehen davon, daß Cranach in der ersten
Urkunde nur in einem rein bürgerlichen Gewerbsbetriebe bestätigt wird,
könnte gerade diese Urkunde beweisen, daß die Bezeichnung „Lucas von
Cranach" in der Urkunde von 1508 nicht den Ort der Herkunft des Be-
gnadigten bedeute, sondern in dem Namen Cranach der Familienname des
Betresfenden anerkannt werde, sonst würde in dieser späteren officiellen Ur-
kunde möglicher Weise dieselbe Bezeichnung „Lucas von Cranach" für „Lucas
aus Cranach" gewählt worden sein, wührend dagegen die einfache Bezeich-
nung „Lucas Cranach" entschieden erkennen lassen dürfte, daß Cranach als
Familienname anerkannt war. Die ausweichende Annahme, daß Cranach
durch die chursürstliche Urkunde von 1508 in den städtischen Adelstand
erhoben worden sei, bedars kaum einer Widerlegung. Stüdtischer Adel,
das sogenannte Patriziat, ist nie von Fürsten ertheilt worden; derselbe
entstand durch ursprüngliche Edelleute, die sich in den Städten nieder-
ließen, also der Erhebung in den Adelstand nicht erst bedurften, oder
durch städtische Aemter, die durch eine gewisse Verdiensterblichkeit den be-
trefienden Familien zugünglich blieben. Erst als Cranach's spätere Nach-
kommen aus den stüdtischen Verhültnissen herauszutreten begannen, in
welchen ihre Bedeutung auch ohne das Prädicat „von" bekannt und an-
erkannt war — noch einer von Crauach's Urenkeln, Polycarp, geb. um
1695, war vr. suris nnd Actuarius der Jnristenfacultät und des Schöppen-
stuhls zu Wittenberg — fingen sie an, ihre gesellschaftliche Stellung dem
mannigsach veründerten Zeitverhültniß gegenüber durch vollständige Be-
nutzung des ihrem Ahnherrn ertheilten Adels- und Wappenbriefes geltend
zu machen. Dieser Polycarp war der Enkel des Hans Lucas IV. (geb.
1586 zu Wittenberg), der noch als Erb-, Lehn- und Gerichtsherr aus
Wachsdorf aufgeführt wird, welches bei Wittenberg gelegenes Rittergut
bereits Cranach der Aeltere zu seinen Besitzungen zählteZ und der Enkel
des Polycarp, Namens Christian Lucas X. von Cranach, der 1753 zu

i Schuch ardt a. a. O. S. 56 führt unter den Beweisen, daß Cranach durch den
Wappenbrief nicht in den Adelftand erhoben worden sei, an, daß derselbe niemals in
Hof- und Kämmereirechnungen n. s. w. „von Cranach" genannt worden sei und hat
S. 65 die obige Kämmereirechnung vom Jahre 1514 selber in dem angegebenen Wort-
laut mitgetheilt.

^ Das Rittergut Wachsdorf, eine Viertelftunde von Pratau, wird bis 1626 als „der
Familie von Cranach gehörig" bezeichnet.
 
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