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noch Gastung nut einbegriffen habe. Trotzdem wurde
der Konvent erst 1464 und zwar gegen em Darlehen
von fl. 1500 au den Grafen von Württemberg davon
befreit Z.
Bis zur Zeit des Abtes Ulrich scheint das Kloster-
in arebiteetonischer Beziechlng bedeutungslos gewesen zu
sein, denn bei dem Umbau, der letzt stattfand, muß nichts
der Erhaltung werth gewesen sein. Zue I. 1466 sing
Ulrich au, den Kreuzgaug, und 1467 die Kirche zu
reuovireu. Seine Aufgaben scheinen aber dem Con-
vente zu groß gewesen zu sein., weßhalb sich dieser an
den Grafen Eberhard V. als Kasteuvogt wandte. Der
Graf, welcher 1468 auf feiner Reise nach Jerusalem
im Kloster am l 0. Mai übernachtet hatte -), mag mit
Freuden die Gelegenheit ergriffen haben, in die Autorität
der Abtei überzugreifen. Er scbickte im J. 1469Räthe
bin und befahl dem Abte, sowohl jetzt als künftig alle
Javre vor Michaelis dem Convente und den dazu ver-
ordneten Württembergischen Rathen, Rechnung abzu-
legen, keinen Großkeller mehr anznstellen, sondern die
Einkünfte selbst zu verwalten und endlich nichts ohne
Zuziehung des Conventes zu veräußern?). Müde der
stetigen Uneinigkeiten mit den Mönchen, legte Abt Ulrich
1) Cleß B. 2, S. 347.
2) Crusius Thl- 3, Buch 8, Cap. 5.
3> C!etz B. 2, S. 34t.
noch Gastung nut einbegriffen habe. Trotzdem wurde
der Konvent erst 1464 und zwar gegen em Darlehen
von fl. 1500 au den Grafen von Württemberg davon
befreit Z.
Bis zur Zeit des Abtes Ulrich scheint das Kloster-
in arebiteetonischer Beziechlng bedeutungslos gewesen zu
sein, denn bei dem Umbau, der letzt stattfand, muß nichts
der Erhaltung werth gewesen sein. Zue I. 1466 sing
Ulrich au, den Kreuzgaug, und 1467 die Kirche zu
reuovireu. Seine Aufgaben scheinen aber dem Con-
vente zu groß gewesen zu sein., weßhalb sich dieser an
den Grafen Eberhard V. als Kasteuvogt wandte. Der
Graf, welcher 1468 auf feiner Reise nach Jerusalem
im Kloster am l 0. Mai übernachtet hatte -), mag mit
Freuden die Gelegenheit ergriffen haben, in die Autorität
der Abtei überzugreifen. Er scbickte im J. 1469Räthe
bin und befahl dem Abte, sowohl jetzt als künftig alle
Javre vor Michaelis dem Convente und den dazu ver-
ordneten Württembergischen Rathen, Rechnung abzu-
legen, keinen Großkeller mehr anznstellen, sondern die
Einkünfte selbst zu verwalten und endlich nichts ohne
Zuziehung des Conventes zu veräußern?). Müde der
stetigen Uneinigkeiten mit den Mönchen, legte Abt Ulrich
1) Cleß B. 2, S. 347.
2) Crusius Thl- 3, Buch 8, Cap. 5.
3> C!etz B. 2, S. 34t.