Beylagen. 35
btßweilen auf Absterben der Brüder ohne Leibest Erben/bißweilen auf Ab-Der ledige Anfal
sterben derselben ohne Männliche Leibes-Erben / bißweilen auf Erlöschung auch bald nach Ab-
dero gantzen männlichen co^MEret / ZUM Hsftern auch gar kein Üerbm der ^rüde^'
/rsi , sondern nur r--r /-o-r// des letzten Bruders/ l>yne s elbes- Arbenz
wann denen Schwestern / oder dero Nachkommen solche ab imettaro äckeriret werden blßwerlen ohne
würde / Vorbehalten worden: Daß also hierunter lediglich der Buchstaben ei- Männliche Leibes-
nes jeden Verzichts angesehen/und denenselben nachgegangen werden müste» Men/vchlvmenauj
Zu Urkund ist dieses unter fürgedruckten grösser« Iiitterschafftlichen vircekorial^Jnsiegel^^^VM^r gan-
ausgefertiget worden. So geschehen den 7.0<ü:obr. 170-. tzen Manlrcvm^e-
/'S- X Icenäenr eokiaiuo-
s 8 j mrt/zumöfftern
X nichts als le^inmL
- - ° — -——— - - — « ^uccesiio in boni»
t7. des letzten Bruders
retctvirt werden.
Kayserl. Kclcripc an Herrn von Truchses und dessen Vor- DemBuchstaben
mund Herrn von Schönfeld / «le<l-reo Wiendenio.lebr. 1710. mußkdWchmch-
Joseph rc.- güngm werde«.
It. Aus dem beyverwahrten abschrifftlichen Einschluß habt ihr mit mehrerem
gchorsambst zu ersehen : was massen bey Uns sich Johann Ernst Schützbar
genannt Milchling / und Johann Pleicard Wolffskehl uxorio nomine wegen
der von cuch vorhaberiden/ auch zum theil bereits an Graff Frantz Erwein vott
Schönborn beschehenen Verkauffs deren von deinem Vatter auf dich gekommenen kiäei-
Commis-Gütter bcschwehrt/ und derenthalben an dich sowohl als erstbesagten Graffett
ergehen zu lassen gebetten. Wie Wir nun bey so gestalten Dingen in alle Weg dahin zu
stehen haben / damit die 8up^!icancm auf keine Weiß verkürtzet werden. So haben Wir
euch solch derselben unterthänigstes Anbringen mit dem gnädigsten Befelch krafft dieses
einfchliessen lasten wollen/ daß ihr ihn alles dasjenige / was sowohl von dir dem
Truchsessen von pommersfelden vordich/als unter dein des von Schon- A.. ff", n
feld / als an eigenthümlrchen Stücken und Güttern nach deines Vat- ...
rern Tod bißhero -^Ert worden / nebst dem mit mehrbesagten Graffen von e.g
Schönborn errichteten Lxanffs - 7? -r5/^en hinwieder ^Mt und^^^re/ und bey
Vermeidung schärfferenBcstraffung die demPernehmen nach noch weiters unter derHand
feyende ^Iienacion des noch vorräthigm übrigen Truchseßischen Eigenthums in Anse- t-n werden
hung der auf denselbenhaffkenden
Lr«/--/- ^/^//>ät alles Ernsts in so lang und viel/ biß von dir genügsame
»/o« wegen der von der L^/^Een Ehe-t7o«/o^cn und
eines ledigen Anfals ^^^»c/^/en Erbs-^o^/o« vergnüglich geleistet ,
seyn wird/ nicht vorgehen lassest/ sodann die erforderliche ^rung eines beglaub- . ^omim § i-
ren/ und zu Recht beständigen der von deinem Vattern zurück gelas-
senen Verlassenschasst bewerckstelligest. An deme beschicht Unser gnädig-
fier Will und Meinung/ und Wir ftynd euch im übrigen mit rc.
Wien dm Iv. k'ebr. I7IV. gen Anfals der re-
—— - tmnriirten Erbs-
/7r. ?ortion.
Kayserl. ^cscripr an des Kayserl. Herrn geheimbden Rath/
Graffen von Schönborn Lxcellen^, äe äato Wien vemäMniunLiirt
den IO. k^ebr. 1710.
Wir mögen dir gnädigst ohnangedeut nicht lassen / wie daß bey Uns Johann
Ernst Schutzbahr gencu-rt Milchling/ und Johann Pleicard von Wolffskehl
sich uxorio nomine bcschwehrt/ wie daß Ihr Schwager Johann Friederich Ernst
Truchses von Pommersfelden vor sichselbstund mit Beystand seines Luracoris
des vonSchö nfeld ein und andere eigenthümlicheStückundGüttere/welche in Ansehung
der von Ihrer Ehe 6on/^ -/-ren beschehenen und dabey auf den ledi-
gen Anfall angehefften nut dem o-r^e behaffeet seyen/
zum theil auch an dich würcklich verkaufft hatte / und mit dergleichen /UienLnonen noch
weiters forlzuschreiten Willens seye/ mit Bitt/Wir sowohl an ihn Truchstssen/ alsauch
an dich Unsere gnädigste Kayserl. Befelch ertheilen zu lassen gnädigst gerüheten.
K Mann
btßweilen auf Absterben der Brüder ohne Leibest Erben/bißweilen auf Ab-Der ledige Anfal
sterben derselben ohne Männliche Leibes-Erben / bißweilen auf Erlöschung auch bald nach Ab-
dero gantzen männlichen co^MEret / ZUM Hsftern auch gar kein Üerbm der ^rüde^'
/rsi , sondern nur r--r /-o-r// des letzten Bruders/ l>yne s elbes- Arbenz
wann denen Schwestern / oder dero Nachkommen solche ab imettaro äckeriret werden blßwerlen ohne
würde / Vorbehalten worden: Daß also hierunter lediglich der Buchstaben ei- Männliche Leibes-
nes jeden Verzichts angesehen/und denenselben nachgegangen werden müste» Men/vchlvmenauj
Zu Urkund ist dieses unter fürgedruckten grösser« Iiitterschafftlichen vircekorial^Jnsiegel^^^VM^r gan-
ausgefertiget worden. So geschehen den 7.0<ü:obr. 170-. tzen Manlrcvm^e-
/'S- X Icenäenr eokiaiuo-
s 8 j mrt/zumöfftern
X nichts als le^inmL
- - ° — -——— - - — « ^uccesiio in boni»
t7. des letzten Bruders
retctvirt werden.
Kayserl. Kclcripc an Herrn von Truchses und dessen Vor- DemBuchstaben
mund Herrn von Schönfeld / «le<l-reo Wiendenio.lebr. 1710. mußkdWchmch-
Joseph rc.- güngm werde«.
It. Aus dem beyverwahrten abschrifftlichen Einschluß habt ihr mit mehrerem
gchorsambst zu ersehen : was massen bey Uns sich Johann Ernst Schützbar
genannt Milchling / und Johann Pleicard Wolffskehl uxorio nomine wegen
der von cuch vorhaberiden/ auch zum theil bereits an Graff Frantz Erwein vott
Schönborn beschehenen Verkauffs deren von deinem Vatter auf dich gekommenen kiäei-
Commis-Gütter bcschwehrt/ und derenthalben an dich sowohl als erstbesagten Graffett
ergehen zu lassen gebetten. Wie Wir nun bey so gestalten Dingen in alle Weg dahin zu
stehen haben / damit die 8up^!icancm auf keine Weiß verkürtzet werden. So haben Wir
euch solch derselben unterthänigstes Anbringen mit dem gnädigsten Befelch krafft dieses
einfchliessen lasten wollen/ daß ihr ihn alles dasjenige / was sowohl von dir dem
Truchsessen von pommersfelden vordich/als unter dein des von Schon- A.. ff", n
feld / als an eigenthümlrchen Stücken und Güttern nach deines Vat- ...
rern Tod bißhero -^Ert worden / nebst dem mit mehrbesagten Graffen von e.g
Schönborn errichteten Lxanffs - 7? -r5/^en hinwieder ^Mt und^^^re/ und bey
Vermeidung schärfferenBcstraffung die demPernehmen nach noch weiters unter derHand
feyende ^Iienacion des noch vorräthigm übrigen Truchseßischen Eigenthums in Anse- t-n werden
hung der auf denselbenhaffkenden
Lr«/--/- ^/^//>ät alles Ernsts in so lang und viel/ biß von dir genügsame
»/o« wegen der von der L^/^Een Ehe-t7o«/o^cn und
eines ledigen Anfals ^^^»c/^/en Erbs-^o^/o« vergnüglich geleistet ,
seyn wird/ nicht vorgehen lassest/ sodann die erforderliche ^rung eines beglaub- . ^omim § i-
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senen Verlassenschasst bewerckstelligest. An deme beschicht Unser gnädig-
fier Will und Meinung/ und Wir ftynd euch im übrigen mit rc.
Wien dm Iv. k'ebr. I7IV. gen Anfals der re-
—— - tmnriirten Erbs-
/7r. ?ortion.
Kayserl. ^cscripr an des Kayserl. Herrn geheimbden Rath/
Graffen von Schönborn Lxcellen^, äe äato Wien vemäMniunLiirt
den IO. k^ebr. 1710.
Wir mögen dir gnädigst ohnangedeut nicht lassen / wie daß bey Uns Johann
Ernst Schutzbahr gencu-rt Milchling/ und Johann Pleicard von Wolffskehl
sich uxorio nomine bcschwehrt/ wie daß Ihr Schwager Johann Friederich Ernst
Truchses von Pommersfelden vor sichselbstund mit Beystand seines Luracoris
des vonSchö nfeld ein und andere eigenthümlicheStückundGüttere/welche in Ansehung
der von Ihrer Ehe 6on/^ -/-ren beschehenen und dabey auf den ledi-
gen Anfall angehefften nut dem o-r^e behaffeet seyen/
zum theil auch an dich würcklich verkaufft hatte / und mit dergleichen /UienLnonen noch
weiters forlzuschreiten Willens seye/ mit Bitt/Wir sowohl an ihn Truchstssen/ alsauch
an dich Unsere gnädigste Kayserl. Befelch ertheilen zu lassen gnädigst gerüheten.
K Mann