Luzern [Editor]
Municipale Oder Stadt-Recht der Löblichen Stadt Lucern: Welches mit allem Fleiß durchgangen, erleutert, erbessert, und erneueret, Auch also Von Unseren Gnädigen Herren Schultheiß, Räth und Hunderten bestättiget worden, im Jahr 1706. Anjetzo aber vermehret mit jenen Zusatz-Puncten, so Anno 1731. besonder gedrucket, und bey ihren gehörigen Titlen eingeschaltet seynd. Nebst zu Ende einigen neuen von Unseren Gnädigen Herren Schultheiß, Räth und Hundert gemacht, und dem Stadt-Rechten einzuverleiben befohlenen Ansehen, Ordnung- und Erleuterungen
— Luzern, 1790 [VD18 14258684]
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