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Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Ludwig [Oth.]
Von Gottes Gnaden Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Liebe Getreue! Nachdeme der Nahrungs-lose Zustand und das Armuth vieler Unserer Unterthanen hauptsächlich mit daher rühret, daß selbige ihre besitzende Güther solchergestalt stark unter ihre Kinder vertheilet haben, daß keines derselben einen rechten Unterthan abzugeben und davon seinen hinlänglichen Unterhalt und Nahrung zu haben, im Stande ist: Und Wir dahero ... wiederhohlt ... verordnet haben, daß Unsere Unterthanen ihre Güther ... nicht allzustark ... vertheilen ... — [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1770 [VD18 14337576]

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.65540#0001
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on GOllcs Gnaden
LUDWIG,
Kandgrafzu Hessen, Würst zu Herßfeld,
Aras zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegen-
Hain, Nidda, Hanau, Schaumburg,
Isenburg und Büdingen, rc. Der Röm.
Kaiserl. auch zu Hungarn und Boheim Königs.
Apostol. Majestät bestellter General - Feld Zeug-
meister und Obrister über ein Regiment zu Fuß,
des Königl. Preußischen schwarzen Adler- Ordens
Ritter, rc.
HV Liebe Getreue !
v^achdeme der Nahrungs - lose Zustand und das Ar-
muth vieler Unserer Unterthanen Hauptsächlich mit daher
rühret, daß selbige ihre besitzende Güther solchergestalt
stark unter ihre Kinder vertheilet haben, daß keines der-
selben einen rechten Unterthan abzugeben und davon sei-
nen hinlänglichen Unterhalt und Nahrung zu Haben, im
Stande ist: Und Wir dahero, um diesem Uebel mög-
lichstermasen vorzubiegen, wicderhohlt und ernstlichst Ver-
ordnet Haben, daß Unsere Unterthanen ihre Güther un-
ter ihre Kinder nicht allzustark und nur so, daß nach Be-
schaffenheit des Landes ein jedes Kind einen tüchtigen Un-
terthan und Bauer abgeben könne, vertheilen, diejenige
von ihren Kindern aber, welchen sie mit hinlänglichen
Güthern auszuhelfen nicht im Stande sind, Handwerker
erlernen lassen, keinem aber, damit die Aemter nicht mit
Pfuscher
 
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