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Hain, Nidda, Hanau, Schaumburg,
Isenburg und Büdingen, rc. Der Rom.
Kaiserl. auch zu Hungarn und Boheim Königl.
Apostol. Majestät bestellter General- Feld-Zeug-
meister und Obrister über ein Regiment zu Fuß, rc.
Des Königl. Preußischen schwarzen Adler Ordens-
Ritter. rc.
Liebe Getreue !
1Ins ist unterthänigst vorgetragen worden, was maßen
die Wild-Dieberey überall in Unsern Fürstlichen Lan-
den sehr überhand nehme, so gar, daß auch die Wild-
Diebe sich nicht scheuen, in Unsern neu »angelegten Parc
einzufallen, und darinnen allerhand Frevel ^^^
Nachdem Wir nun dieses Unwesen zu d^
wegen gemeynet sind; So verordnen und
hiermit, daß Unsere Forst- und Jagd-Bedi
sie jemanden mit Schieß-Gewehr auserhalb
in Wäldern und Feldern antreffen- und ders
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erste Anrufen das Gewehr nicht sogleich zur^
Verwirft, sie auch desselben auf keine anderes
hast werden können, auf denselben Feuer gek^ O
Wir ohnverhalten Euch solches demn^ §
und befehlen zugleich gnädigst, daß Ihr, Un^
Beamte, diese Unsere Verordnung nicht nur o
gnädigst anvertrauten Amt bey öffentlichen^^ O
bekannt machet, und an die Rath-Hauser ansct^
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