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fedesmalen bezahlt» und von dem Forstverwalter in Aus,
gab verrechnet werden, wobey der Justitz-Beamte die Zeit,
so damit zugebracht worden, in der Rechnung zu atcesti»
ren Hat.
Wir befehlen Euch demnach hiermit gnädtgst, daß
Ihr Euch nach diesem Unserm Befehl in allen Puncten
unterthänigst achtet, und Unser Fürstliches Inccrcüe in al-
len Vorfallenheiten dabey wohl in Acht nehmet. Verse-
hens Uns, und seynd in Gnaden gewogen.
Darmstadt, am 6. Febr. 177s.
Landgraf zu Hessen.
gab verrechnet werden, wobey der Justitz-Beamte die Zeit,
so damit zugebracht worden, in der Rechnung zu atcesti»
ren Hat.
Wir befehlen Euch demnach hiermit gnädtgst, daß
Ihr Euch nach diesem Unserm Befehl in allen Puncten
unterthänigst achtet, und Unser Fürstliches Inccrcüe in al-
len Vorfallenheiten dabey wohl in Acht nehmet. Verse-
hens Uns, und seynd in Gnaden gewogen.
Darmstadt, am 6. Febr. 177s.
Landgraf zu Hessen.