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Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Ludwig [Oth.]
Von Gottes Gnaden Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Lieber Getreuer! Nachdeme Wir die, bis dahero mit Unsern Renthereyen verknüpft gewesene Berechnung derer eingehenden Forst- und Jagd-Revenüen von selbigen wiederum zu separiren, gnädigst resolviret- anbey die Berechnung dererselben, in Unserm allhiesigen Ober-Forst, Unserm neu bestellten Forst-Secretario Knecht, gnädigst übertragen- ... haben, ... So befehlen Wir hiermit ... — [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1772 [VD18 90910583]

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https://doi.org/10.11588/diglit.65548#0003
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Wir befehlen Euch demnach hiermit gnädigste daß
Ihr Euch nach dieser Unserer Verordnung in allen Puncten
unterthänigst achtet, auch Hierbey Unser Fürstliches Inrcr-
in allen Vorfallenheiten wahret. Versehens Uns, und
seynd in Gnaden gewogen,
Damstadt, am 6. Febr. 1772.


Landgraf zu Hessen.
 
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