Wir befehlen Euch demnach hiermit gnädigste daß
Ihr Euch nach dieser Unserer Verordnung in allen Puncten
unterthänigst achtet, auch Hierbey Unser Fürstliches Inrcr-
in allen Vorfallenheiten wahret. Versehens Uns, und
seynd in Gnaden gewogen,
Damstadt, am 6. Febr. 1772.
Landgraf zu Hessen.
Ihr Euch nach dieser Unserer Verordnung in allen Puncten
unterthänigst achtet, auch Hierbey Unser Fürstliches Inrcr-
in allen Vorfallenheiten wahret. Versehens Uns, und
seynd in Gnaden gewogen,
Damstadt, am 6. Febr. 1772.
Landgraf zu Hessen.