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Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Ludwig [Bearb.]
Von Gottes Gnaden Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Liebe Getreue! Obwohlen die Contributions-Gelder seit einigen Jahren in denen mehresten Aemtern und Ortschaften Unserer Landen dergestalten eingegangen, daß darüber keine sonderliche Klage geführet werden mögen, so haben jedennoch ein- und andere von Unsern Unterthanen, und vornehmlich die in denen von Riedeselischen contribuablen Gerichten und Unsere Stadt Alsfeld, auch mehr andere Land-Städte ... sich noch immer in Abführung der schuldigen Contribution dermaßen saumselig erwiesen ... — [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1773 [VD18 14337843]

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https://doi.org/10.11588/diglit.65560#0001
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GOlltS Gmöm

Kandgrafzu Hessen, Würst zu Herßfeld,
Zrafzu Latzenelilbogen, Dietz, Ziegen»
Hain, Nidda, Hanau, Schaumburg,
Isenburg und Büdingen, rc. Der Röm.
Kaiser!, auch zu Hungarn und Böheim Königl.
Apostol. Majestät bestellter General - Feld Zeug,
meister undObrister über ein Regiment zu Fuß, rc.
Des Königl. Preußischen schwarzen Adler Ordens-
Ritter.
Lleve GerrenkI
^bwohlen die Conrrlbutlons-Gelder seit einigen Jahr
ren in denen mehresten Aemtern und Ortschaften
Unserer Landen dergestalten eingegangen, daß darüber kei-
ne sonderliche Klage geführet werden mögen, so haben je-
dennoch ein- und andere von Unsern Unterthanen, und
vornehmlich die in denen von Riedeselischen contribua-
blen Gerichten und Unsere Stadt Alsfeld, auch mehr an-
dere Land-Städte, welche die Erhebung solcher Gelder Ha-
ben, sich noch immer in Abführung der schuldigen Kontri-
bution dermaßen saumselig erwiesen, daß man sich genö-
thiget gesehen, bey diesen nachläßigen Zählern dieZwangs-
Mittel durch Zulegung der Execution anzuwenden, wor-
über aber, und besonders über die dabey unterweilen vor-
gegangene Exceffen und Verlängerung der schädlichen Exe-
cution gegen die vorgeschriebene Ordnung ein- und an-
dere Klage erhoben worden.
Nachdem nun Unsere gnädigste Intention und Ab-
sicht jedesmalen auf die Conservation Unserer Untertha-
nen gerichtet ist, und Wir niemalen geschehen lassen kön-
nen.
 
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