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Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Ludwig [Bearb.]
Von Gottes Gnaden Wir Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Es ist vorhin bekannt, was sowohl von Unsern in Gott ruhenden Fürstlichen Regiments-Vorfahren, als Uns Selbsten vor Verordnungen wegen der so nöthig- als nützlichen Vertilgung derer in allem Betracht schädlichen Raaben, Dolen, Spatzen, Raupen, Mayenkäfer, kleinen Schnecken, und so genannten Rebensticher in denen Weinbergen, erlassen worden ... — [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1773 [VD18 14337878]

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https://doi.org/10.11588/diglit.65563#0002
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geschehen, angelegen seyn lassen, und solche mit allem
Ernst und Fleiß, sonderlich ehe sie Jungen Hecken, überall
wegschiesen, ausheben oder sangen, die Köpfe und Fänge
davon, an des Orts Schultheiß oder Bürgermeister, in
dessen Gemarkung sie geschossen oder gefangen worden,
frisch gegen dessen Schein liefern, und sich endlich davon
des in gedachter Verordnung bestimmten Schieß- und
Zang -Geldes gewärtigen sollen.

II60
Wegen derer allzustark überhand genommenen, denen
Feld-Früchten sehr schädlichen Spatzen, ein jeder begüter-
ter Unterthan, er seye gleich frey oder unsren, jedes Jahr
und zwar höchstens bis den iten April, funfzehen Spatzen,
oder wenigstens die Köpfe davon, an jedes Orts Schult-
heiß oder Bürgermeister bringen, dieser aber solche an die
ihnen vorgesetzte Beamten, nebst einem ordentlichen Regi-
ster liefern, und in deren Beyseyn verbrennen, Unsere
nachgesetzte Beamten aber sich nicht blos mit des Schult-
heissen Attestation begnügen sollen. Was aber an dem
von jedem Ort zu liefernden Quanto abgehet, und Unsere
Forst Bedienten liefern werden, soll denenselben von je-
dem Stück zwey Pfenninge von des Orts Schultheissen
oder Bürgermeister bezahlt werden.

IHto
Um dem Unheyl des verderblichen Ungeziefers so viel
thunlich abzuhelfen, sollen Unsere Unterthanen und son-
stig begüterte so freye als unfreye, bey Winters-Zeit die
Raupen-Rester von denen Bäumen, Hecken und Stau-
den in Gärten und Feldern fleisig abmachen und verbren-
nen, und daß dieses besser als bishero nicht geschehen,
Unsere Beamten selbsten von Zeit zu Zeit darauf sehm,
auch
 
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