Von Gottes Gnaden Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Liebe Getreue! Ob Wir zwar unterm 3. Sept. 1766. Unsere Stempel-Papier-Ordnung erneuert- und dabey gnädigst befohlen haben, daß dieselbe von Männiglich in Unsern Fürstl. Landen genau beobachtet, und die Uebertretere derselben mit gewisser und ohnnachläßiger Strafe belegt werden sollen, auch noch ... unterm 29. Dec. 1770 eine scharfe Erinnerung ergehen- ... lassen; So haben Wir jedennoch ... wahrnehmen müssen, daß alle diese ... Befehle ... fruchtlos gewesen; ...
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1773 [VD18 14337924]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.65568
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-655689
Metadata: METS
IIIF Manifest: version 2.1, version 3.0