NUon GSM Gmöen
LUDWIG,
Kandgrafzu Hessen, Würstzu Herßfeld,
Graf zu Latzmelnbogen, Dietz, Ziegen»
Hain, Nidda, Hanau, Schaumburg,
Isenburg und Büdingen, re. Der Röm.
Kaiserl. auch zu Hungarn und Boheim Königs.
Apostol. Majestät bestellter General - Feld - Zeug,
meister undObrister über ein Regiment zu Fuß, re.
Des Königl. Preußischen schwarzen Adler Ordens-
Ritter.
Liebe Getreue !
^^b Wir zwar unterm z. Sept. 1766. Unsere Stempels'
<^ Papier-Ordnung erneuert- und dabey gnädigst be-
fohlen haben, daß dieselbe von Männiglich in Unsern
Fürstl. Landen genau beobachtet, und die Uebertretere
derselben mit gewisser und ohnnachläßiger Strafe belegt
werden sollen, auch noch zu allem Ueberfluß bey denen
bis dahero wahrgenommenen vielfältigen Uebertretungen
DonJahr zu Jahr und noch letztlich unterm 29. Dec. 1770.
eine scharfe Erinnerung ergehen- und vor der würklichett
Bestrafung ernstlich warnen lassen; So haben Wir je-
dennoch zu Unserm höchsten Mißfallen wahrnehmen müs-
en, daß alle diese Unsere gnädigste Befehle bis dahero
ruchtloß gewesen; Und da Wir dann dieser Entgegen-
)andlung längerhin nicht nachsehen, sondern ein- vor al-
lemahl diese Unsere gnädigste Verordnung auf das ge-
naueste befolget wissen wollen, und zu dem Ende sowohl
bey Unsern Dicatteri^ und Departement als auch auf dem
Lande in sämtlich Fürstl. Aemtern besondere Dscale5, je-
doch ohne die übrige in der Stempel-Papier-Ordnung
benahm-
LUDWIG,
Kandgrafzu Hessen, Würstzu Herßfeld,
Graf zu Latzmelnbogen, Dietz, Ziegen»
Hain, Nidda, Hanau, Schaumburg,
Isenburg und Büdingen, re. Der Röm.
Kaiserl. auch zu Hungarn und Boheim Königs.
Apostol. Majestät bestellter General - Feld - Zeug,
meister undObrister über ein Regiment zu Fuß, re.
Des Königl. Preußischen schwarzen Adler Ordens-
Ritter.
Liebe Getreue !
^^b Wir zwar unterm z. Sept. 1766. Unsere Stempels'
<^ Papier-Ordnung erneuert- und dabey gnädigst be-
fohlen haben, daß dieselbe von Männiglich in Unsern
Fürstl. Landen genau beobachtet, und die Uebertretere
derselben mit gewisser und ohnnachläßiger Strafe belegt
werden sollen, auch noch zu allem Ueberfluß bey denen
bis dahero wahrgenommenen vielfältigen Uebertretungen
DonJahr zu Jahr und noch letztlich unterm 29. Dec. 1770.
eine scharfe Erinnerung ergehen- und vor der würklichett
Bestrafung ernstlich warnen lassen; So haben Wir je-
dennoch zu Unserm höchsten Mißfallen wahrnehmen müs-
en, daß alle diese Unsere gnädigste Befehle bis dahero
ruchtloß gewesen; Und da Wir dann dieser Entgegen-
)andlung längerhin nicht nachsehen, sondern ein- vor al-
lemahl diese Unsere gnädigste Verordnung auf das ge-
naueste befolget wissen wollen, und zu dem Ende sowohl
bey Unsern Dicatteri^ und Departement als auch auf dem
Lande in sämtlich Fürstl. Aemtern besondere Dscale5, je-
doch ohne die übrige in der Stempel-Papier-Ordnung
benahm-