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Hessen-Darmstadt / Landgraf (1768-1790 : Ludwig IX.); Ludwig [Oth.]
Von Gottes Gnaden Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Liebe Getreue! Nachdeme Wir mißfällig wahrnehmen müssen, welchergestalten Unsere unterm 3. Sept. 1766. erneuerte Stempel-Papier-Ordnung, deren genaue Befolgung Wir auf das nachdrücklichste anbefohlen haben, bishero sehr schlecht beobachtet- und viele Unterschleife dabey getrieben worden: Wir ... deßwegen ... Fiscales ernennt haben, ... und dießfalls anliegende Instruction hiermit zugehen lassen ... — [Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1773 [VD18 14337932]

DOI Page / Citation link:
https://doi.org/10.11588/diglit.65569#0001
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Kandgrafzu Hessen, Dürft zu Hcrßfeld,
Graf zu Katzenelnbogen, Dietz, Ziegen.
Hain, Nidda, Hanau, Schaumburg,
Isenburg und Büdingen, rc. Der Röm.
Kaiser!, auch zu Hungarn und Böheim König!.
Apostol. Majestät bestellter General - Feld Zeug«
meister und Obrister über ein Regiment zu Fuß, rc.
Des Königl. Preußischen schwarzen Adler Ordens-
Ritter.

Liebe Getreue ;
^achdeme Wir mißfällig wahrnehmen müssen, wel-
-v^ chergestalten Unsere unterm z. Sept. 1766. erneus
erte Stempel - Papier - Ordnung, deren genaue Befolgung
Wir auf das nachdrücklichste anbefohlcn Haben, bishero
sehr schlecht beobachtet- und viele Unterschleife dabey ge-
trieben worden: Wir aber diesen Unfug nicht langer nach-
sehen, sondern die Uebertretere ohne Ansehen der Persohn
bestraft wissen wollen und deßwegen sowohl bey unsern
Dicalierii; und OcpLrcemenrs, als auch in Unsern AeM-
tern auf dem Lande gewisse kitcale; ernennt haben, wel-
che auf den richtigen Gebrauch des signirten Papiers,
wie solches in der Stempel-Papier-Verordnung und der
Tabelle enthalten ist, genau sehen sollen, und Wir in Un-
serm Amt sothanes kilcalLc gnädigst
übertragen haben und dicßfalls anliegende Instruction
hiermit zugchen lassen; So befehlen Wir
hiermit gnädigst, daß hiernach unterthä-
nigst
 
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