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0.5
1 cm

!on GONS Gnaden
Kandgraf zu Hessen, Würst zu Herß-
seid,
ras zu Latzenclnbogen, Dich,
Ziegenhain, Nidda, Hanau, Schaum*
bürg, Isenburg lind Büdingen, rc.
Des Kayserlich - Russischen St. Andreas- und
Königlich-Preussischen schwarzen Adler Ordens-
Ritter rc. rc.
»
A>Liebe Getreue !
^^achdeme die Frage vorgekommen, ob und wie ferne
das Vermögen eines 70. Jahr lang Abwesenden, dessen
nächsten Erben und Anverwandten, auf deren Ansuchen,
denen Rechten nach, mit oder ohne Kaution zu verab-
folgen scye? Und dann Wir bey denen Vorliegenden
Verschiedenen Meynungen derer Rechts-^
Hierunter in gesamten Unseren Fürstliche! I- W^
ruco ein gewisses Regulativ fest zu setzen n« ^l^
ordnen Uns gnädigst bewogen gefunden,ß
dergleichen sich ergebenden Fall künftighin
ten und Jntestat- Erben eines so geramß
senden, bey Ueberlaffung dessen Vermiß
herkömmliche Kaution zu stellen gehalten
jedoch nicht über zwanzig Jahre andaiss
blos und allein auf das Kapital oder dT
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