on GOllcs Gnabm
KUDWFG,
Mndgraf zu Hessen,
ürst zu Herss
feld, Kraf zu Latzenelnbogen, Dietz,
Ziegenhain, Nidda, Hanau, Schaum.
bürg, Isenburg und Büdingen, rc.
Jhro Rußisch - Kayserlichen Majestät bestellter
General Feld-Marschall und St. Andreas- wie auch
Königlich - Preusischen schwarzen Adler Ordens-
Ritter rc. rc.
Obschon durch Unser unterm iten Jun. 1772. ergange-
nes Edict verordnet worden, daß bey sich ergeben-
den Dienst-Vacanzien sowohl, als allen anderen Vorfal-
lenheiten, die Bittschriften nicht unmittelbar an Uns, son-
dern bey Unserm Ministerio übergeben, und von demsel-
ben die Berichte von Unsern Collegiis und Beamten nach
Beschaffenheit der Umständen, erfordert, sofort eine jede
Sache durch den ordentlichen Weg des wöchentlichen Re-
ferats an Uns zur Decision gebracht werden solle; So
müssen Wir jedoch zu Unserm besonderen Mißfallen wahr-
nehmen, daß diesem Unserem Verbot zuwider Suppliquen
von allerhand Art an Uns immeäiace einlaufen und Wir
damit anwiederum behelliget werden.
Gleichwie Wir aber dieses abermals von Geist-und
Weltlichen aufs neue überhand nehmende Rennen und Lauf-
fen