Von Gottes Gnaden Wir Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Fügen hiermit zu wissen: Wiewohlen Wir verhoffet, es würde die von Unsers in Gott ruhenden Herrn Vaters Gnaden gegen den übermäsigen Gebrauch des Coffees bereits unterm 12. Sept. 1766. erlassene Fürstl. Verordnung, und die darinnen auf die Uebertretung gesetzte Strafe, bey Unsern Unterthanen die Wirkung gehabt haben, daß der Arme den Gebrauch dieses Getränks gänzlich unterlassen, der Wohlhabende und Angesehene aber sich dessen befohlenermasen nur mäsig bedienen sollte; ...
[Erscheinungsort nicht ermittelbar]: [Verlag nicht ermittelbar], 1775 [VD18 14338068]
DOI: https://doi.org/10.11588/diglit.65582
URN: urn:nbn:de:bsz:16-diglit-655826
Metadata: METS
IIIF Manifest: version 2.1, version 3.0